Beyersdorf Transport GmbH
Chemnitz HRB 110235
TransportunternehmenHRB
Döbeln, Sachsen
5 von insgesamt 10 Unternehmen mit Sitz in Döbeln sind dieser Leistungsart zugeordnet. Fuhrunternehmen und Frachtführer, die Güter im Auftrag Dritter befördern, vom Kleintransporter bis zum Sattelzug.
Chemnitz HRB 110235
TransportunternehmenHRB
Fichtestraße 104720 DöbelnChemnitz HRB 27203
TransportunternehmenHRB
Richard-Köberlin-Straße 904720 DöbelnChemnitz HRB 30196
TransportunternehmenHRB
Harthaer Straße 18 A04720 DöbelnChemnitz HRB 31707
TransportunternehmenHRB
Chemnitz früher Leipzig HRB 103203
TransportunternehmenHRB
Transportunternehmen führen Beförderungen im Auftrag aus. Ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht braucht es die Erlaubnis nach § 3 GüKG beziehungsweise die EU-Lizenz, dazu fachliche Eignung, finanzielle Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Verkehrsleiters.
Von den 10 in Döbeln eingetragenen Betrieben entfallen 5 auf die Kategorie Transportunternehmen, das sind 50 Prozent. Mehrfachzuordnungen sind möglich, weil viele Firmierungen mehrere Bereiche nennen.
Auf die rund 23.907 Einwohner von Döbeln kommen damit 2,1 Betriebe dieser Kategorie je 10.000 Einwohner.
Der Bestand ist überschaubar. Beziehen Sie Betriebe aus dem Umland mit ein, gerade bei Aufträgen, die ohnehin über die Stadtgrenze führen.
Ein Blick ins Handelsregister lohnt vor der Beauftragung: Rechtsform, Eintragungsjahr und Geschäftsführung sagen mehr über die Beständigkeit eines Betriebs aus als jede Sternebewertung. Bei Schäden ist außerdem entscheidend, wer Vertragspartner ist.
Eine Halteverbotszone vor der Wohnung kostet je nach Kommune zwischen 60 und 200 Euro und muss meist zwei Wochen vorher beantragt werden. Viele Umzugsunternehmen übernehmen das gegen Aufpreis, was den Weg zur Behörde spart.
Die Haftung eines Umzugsunternehmens ist gesetzlich begrenzt: 620 Euro je Kubikmeter Laderaum nach § 451e HGB. Für ein Klavier, wertvolle Möbel oder Kunst reicht das nicht. Eine Transportversicherung zum Zeitwert kostet meist zwischen 0,5 und 1,5 Prozent der Versicherungssumme.
Für gewerblichen Güterkraftverkehr ab 3,5 Tonnen zGG ja. Darunter, also im klassischen Sprinter-Bereich, ist die Beförderung erlaubnisfrei. Das erklärt die große Zahl kleiner Kurier- und Transportbetriebe.
Transport eigener Güter mit eigenen Fahrzeugen und eigenem Personal. Er ist erlaubnisfrei, muss aber die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 GüKG erfüllen, sonst gilt er als genehmigungspflichtiger gewerblicher Verkehr.
Nach § 431 HGB mit 8,33 Sonderziehungsrechten je Kilogramm Rohgewicht, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei grober Fahrlässigkeit entfällt die Begrenzung.
Fehler auf dieser Seite entdeckt? Fehler melden