Claus Deeken Transporte Inh. e. K.
Alter Emsteker Weg 1149661 CloppenburgOldenburg (Oldenburg) HRA 204492
TransportunternehmenHRA
Cloppenburg, Niedersachsen
7 von insgesamt 10 Unternehmen mit Sitz in Cloppenburg sind dieser Leistungsart zugeordnet. Fuhrunternehmen und Frachtführer, die Güter im Auftrag Dritter befördern, vom Kleintransporter bis zum Sattelzug.
Alter Emsteker Weg 1149661 CloppenburgOldenburg (Oldenburg) HRA 204492
TransportunternehmenHRA
Alter Emsteker Weg 1149661 CloppenburgOldenburg (Oldenburg) HRB 208357
TransportunternehmenHRB
Wilke-Steding-Straße 3549661 CloppenburgOldenburg (Oldenburg) HRB 213490
TransportunternehmenHRB
Westallee 13749661 CloppenburgOldenburg (Oldenburg) HRB 211739
TransportunternehmenHRB
Boschstraße 6449661 CloppenburgOldenburg (Oldenburg) HRB 201232
TransportunternehmenHRB
Oldenburg (Oldenburg) früher Cloppenburg HRB 151728
TransportunternehmenHRB
Oldenburg (Oldenburg) früher Cloppenburg HRB 151593
TransportunternehmenHRB
Transportunternehmen führen Beförderungen im Auftrag aus. Ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht braucht es die Erlaubnis nach § 3 GüKG beziehungsweise die EU-Lizenz, dazu fachliche Eignung, finanzielle Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Verkehrsleiters.
Auf die rund 36.535 Einwohner von Cloppenburg kommen damit 1,9 Betriebe dieser Kategorie je 10.000 Einwohner.
Der Bestand ist überschaubar. Beziehen Sie Betriebe aus dem Umland mit ein, gerade bei Aufträgen, die ohnehin über die Stadtgrenze führen.
Von den 10 in Cloppenburg eingetragenen Betrieben entfallen 7 auf die Kategorie Transportunternehmen, das sind 70 Prozent. Mehrfachzuordnungen sind möglich, weil viele Firmierungen mehrere Bereiche nennen.
Ein Blick ins Handelsregister lohnt vor der Beauftragung: Rechtsform, Eintragungsjahr und Geschäftsführung sagen mehr über die Beständigkeit eines Betriebs aus als jede Sternebewertung. Bei Schäden ist außerdem entscheidend, wer Vertragspartner ist.
Gewerblicher Güterkraftverkehr ab 3,5 Tonnen braucht eine Erlaubnis nach § 3 Güterkraftverkehrsgesetz. Darunter, also im Sprinter-Bereich, ist die Beförderung erlaubnisfrei. Das erklärt, warum bei kleinen Anbietern die Qualitätsunterschiede besonders groß sind.
Für Speditionsangebote brauchen Sie andere Angaben als beim Umzug: Ladungsmeter, Gewicht, Stapelbarkeit, Ladestelle und ob am Zielort eine Rampe vorhanden ist. Fehlt die Rampe, kommt eine Hebebühne dazu, und die kostet extra.
Für gewerblichen Güterkraftverkehr ab 3,5 Tonnen zGG ja. Darunter, also im klassischen Sprinter-Bereich, ist die Beförderung erlaubnisfrei. Das erklärt die große Zahl kleiner Kurier- und Transportbetriebe.
Transport eigener Güter mit eigenen Fahrzeugen und eigenem Personal. Er ist erlaubnisfrei, muss aber die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 GüKG erfüllen, sonst gilt er als genehmigungspflichtiger gewerblicher Verkehr.
Nach § 431 HGB mit 8,33 Sonderziehungsrechten je Kilogramm Rohgewicht, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei grober Fahrlässigkeit entfällt die Begrenzung.
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