Borkowski Transport Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Kaltenhausener Weg 114774 Brandenburg an der HavelPotsdam HRB 12941
TransportunternehmenHRB
Brandenburg an der Havel, Brandenburg
8 von insgesamt 13 Unternehmen mit Sitz in Brandenburg an der Havel sind dieser Leistungsart zugeordnet. Fuhrunternehmen und Frachtführer, die Güter im Auftrag Dritter befördern, vom Kleintransporter bis zum Sattelzug.
Kaltenhausener Weg 114774 Brandenburg an der HavelPotsdam HRB 12941
TransportunternehmenHRB
Friedrich-Franz-Straße 814770 Brandenburg an der HavelPotsdam HRB 30270
TransportunternehmenHRB
Am Elisabethhof 1514772 Brandenburg an der HavelPotsdam HRB 27714
TransportunternehmenHRB
Am Industriegelände 214772 Brandenburg an der HavelPotsdam HRB 11284
TransportunternehmenHRB
Mielitzweg 1114776 Brandenburg an der HavelPotsdam HRB 27284
TransportunternehmenHRB
Potsdam HRB 6079
TransportunternehmenHRB
Potsdam HRA 339
TransportunternehmenHRA
Potsdam HRA 2102
TransportunternehmenHRA
Transportunternehmen führen Beförderungen im Auftrag aus. Ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht braucht es die Erlaubnis nach § 3 GüKG beziehungsweise die EU-Lizenz, dazu fachliche Eignung, finanzielle Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Verkehrsleiters.
Von den 13 in Brandenburg an der Havel eingetragenen Betrieben entfallen 8 auf die Kategorie Transportunternehmen, das sind 62 Prozent. Mehrfachzuordnungen sind möglich, weil viele Firmierungen mehrere Bereiche nennen.
Der Bestand ist überschaubar. Beziehen Sie Betriebe aus dem Umland mit ein, gerade bei Aufträgen, die ohnehin über die Stadtgrenze führen.
Auf die rund 73.945 Einwohner von Brandenburg an der Havel kommen damit 1,1 Betriebe dieser Kategorie je 10.000 Einwohner.
Größe sagt in dieser Branche wenig über Eignung. Ein Zweimannbetrieb mit zwei Fahrzeugen erledigt einen Wohnungsumzug oft zuverlässiger als ein Konzern, der die Fahrt an einen Subunternehmer weitergibt. Fragen Sie deshalb, wer am Tag tatsächlich vor der Tür steht.
Gewerblicher Güterkraftverkehr ab 3,5 Tonnen braucht eine Erlaubnis nach § 3 Güterkraftverkehrsgesetz. Darunter, also im Sprinter-Bereich, ist die Beförderung erlaubnisfrei. Das erklärt, warum bei kleinen Anbietern die Qualitätsunterschiede besonders groß sind.
Lassen Sie sich Zusatzleistungen einzeln ausweisen statt als Pauschale. Erst dann sehen Sie, ob ein Angebot günstiger ist oder nur weniger enthält. Die Differenz zwischen zwei Angeboten liegt selten im Stundensatz, fast immer im Leistungsumfang.
Für gewerblichen Güterkraftverkehr ab 3,5 Tonnen zGG ja. Darunter, also im klassischen Sprinter-Bereich, ist die Beförderung erlaubnisfrei. Das erklärt die große Zahl kleiner Kurier- und Transportbetriebe.
Transport eigener Güter mit eigenen Fahrzeugen und eigenem Personal. Er ist erlaubnisfrei, muss aber die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 GüKG erfüllen, sonst gilt er als genehmigungspflichtiger gewerblicher Verkehr.
Nach § 431 HGB mit 8,33 Sonderziehungsrechten je Kilogramm Rohgewicht, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei grober Fahrlässigkeit entfällt die Begrenzung.
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