AG Transporte Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Am Bauhof 995445 BayreuthBayreuth HRB 5328
TransportunternehmenHRB
Bayreuth, Bayern
9 von insgesamt 20 Unternehmen mit Sitz in Bayreuth sind dieser Leistungsart zugeordnet. Fuhrunternehmen und Frachtführer, die Güter im Auftrag Dritter befördern, vom Kleintransporter bis zum Sattelzug.
Am Bauhof 995445 BayreuthBayreuth HRB 5328
TransportunternehmenHRB
Bayreuth HRB 5478
TransportunternehmenHRB
Egerländer Straße 2495448 BayreuthBayreuth HRB 5889
UmzugsunternehmenTransportunternehmenHRB
Leuschnerstraße 3595447 BayreuthBayreuth HRA 4401
TransportunternehmenHRA
Lessingweg 595447 BayreuthFürth HRB 12619
TransportunternehmenHRB
Leiteweg 1495448 BayreuthBayreuth HRB 6230
LogistikunternehmenTransportunternehmenHRB
Leiteweg 1495448 BayreuthBayreuth HRB 5336
LogistikunternehmenTransportunternehmenHRB
Orionstraße 595448 BayreuthBayreuth HRB 5806
LogistikunternehmenTransportunternehmenHRB
Bayreuth HRA 2217
TransportunternehmenHRA
Transportunternehmen führen Beförderungen im Auftrag aus. Ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht braucht es die Erlaubnis nach § 3 GüKG beziehungsweise die EU-Lizenz, dazu fachliche Eignung, finanzielle Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Verkehrsleiters.
Auf die rund 72.919 Einwohner von Bayreuth kommen damit 1,2 Betriebe dieser Kategorie je 10.000 Einwohner.
Der Bestand ist überschaubar. Beziehen Sie Betriebe aus dem Umland mit ein, gerade bei Aufträgen, die ohnehin über die Stadtgrenze führen.
Von den 20 in Bayreuth eingetragenen Betrieben entfallen 9 auf die Kategorie Transportunternehmen, das sind 45 Prozent. Mehrfachzuordnungen sind möglich, weil viele Firmierungen mehrere Bereiche nennen.
Rechnen Sie mit Vorlauf. Gute Betriebe in Bayreuth sind zum Monatsende vier bis acht Wochen im Voraus ausgebucht. Wer kurzfristig noch überall Termine frei hat, hat meist einen Grund dafür.
Größe sagt in dieser Branche wenig über Eignung. Ein Zweimannbetrieb mit zwei Fahrzeugen erledigt einen Wohnungsumzug oft zuverlässiger als ein Konzern, der die Fahrt an einen Subunternehmer weitergibt. Fragen Sie deshalb, wer am Tag tatsächlich vor der Tür steht.
Bei Aufträgen ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht braucht der Betrieb eine Erlaubnis nach § 3 Güterkraftverkehrsgesetz. Sie können danach fragen; seriöse Unternehmen nennen ihre Erlaubnisnummer ohne Umschweife.
Für gewerblichen Güterkraftverkehr ab 3,5 Tonnen zGG ja. Darunter, also im klassischen Sprinter-Bereich, ist die Beförderung erlaubnisfrei. Das erklärt die große Zahl kleiner Kurier- und Transportbetriebe.
Transport eigener Güter mit eigenen Fahrzeugen und eigenem Personal. Er ist erlaubnisfrei, muss aber die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 GüKG erfüllen, sonst gilt er als genehmigungspflichtiger gewerblicher Verkehr.
Nach § 431 HGB mit 8,33 Sonderziehungsrechten je Kilogramm Rohgewicht, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei grober Fahrlässigkeit entfällt die Begrenzung.
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