A & B 24 Transporte GmbH
Lindenhof 62 · 34225 Baunatal · Kassel HRB 15423
TransportunternehmenHRB
Baunatal · Hessen
5 von insgesamt 17 Unternehmen mit Sitz in Baunatal sind dieser Leistungsart zugeordnet. Fuhrunternehmen und Frachtführer, die Güter im Auftrag Dritter befördern, vom Kleintransporter bis zum Sattelzug.
Lindenhof 62 · 34225 Baunatal · Kassel HRB 15423
TransportunternehmenHRB
Lindenallee 3 · 34225 Baunatal · Kassel HRB 7322
TransportunternehmenHRB
Kupferstraße 8 · 34225 Baunatal · Kassel HRB 4628
TransportunternehmenHRB
Kassel HRB 2548
TransportunternehmenHRB
Kassel HRB 3365
TransportunternehmenHRB
Transportunternehmen führen Beförderungen im Auftrag aus. Ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht braucht es die Erlaubnis nach § 3 GüKG beziehungsweise die EU-Lizenz, dazu fachliche Eignung, finanzielle Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Verkehrsleiters.
Von den 17 in Baunatal eingetragenen Betrieben entfallen 5 auf die Kategorie Transportunternehmen, das sind 29 Prozent. Mehrfachzuordnungen sind möglich, weil viele Firmierungen mehrere Bereiche nennen.
Auf die rund 28.298 Einwohner von Baunatal kommen damit 1,8 Betriebe dieser Kategorie je 10.000 Einwohner.
Der Bestand ist überschaubar. Beziehen Sie Betriebe aus dem Umland mit ein, gerade bei Aufträgen, die ohnehin über die Stadtgrenze führen.
Eine Halteverbotszone vor der Wohnung kostet je nach Kommune zwischen 60 und 200 Euro und muss meist zwei Wochen vorher beantragt werden. Viele Umzugsunternehmen übernehmen das gegen Aufpreis, was den Weg zur Behörde spart.
Bei Aufträgen ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht braucht der Betrieb eine Erlaubnis nach § 3 Güterkraftverkehrsgesetz. Sie können danach fragen; seriöse Unternehmen nennen ihre Erlaubnisnummer ohne Umschweife.
Die Zuordnung zur Kategorie Transportunternehmen leitet sich aus der eingetragenen Firmierung ab. Ein Betrieb, der sich vor Jahren als Transportunternehmen eintragen ließ, kann heute überwiegend Umzüge fahren, und umgekehrt. Was ein Unternehmen tatsächlich anbietet, erfahren Sie nur bei ihm selbst.
Für gewerblichen Güterkraftverkehr ab 3,5 Tonnen zGG ja. Darunter, also im klassischen Sprinter-Bereich, ist die Beförderung erlaubnisfrei. Das erklärt die große Zahl kleiner Kurier- und Transportbetriebe.
Transport eigener Güter mit eigenen Fahrzeugen und eigenem Personal. Er ist erlaubnisfrei, muss aber die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 GüKG erfüllen, sonst gilt er als genehmigungspflichtiger gewerblicher Verkehr.
Nach § 431 HGB mit 8,33 Sonderziehungsrechten je Kilogramm Rohgewicht, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei grober Fahrlässigkeit entfällt die Begrenzung.