Gezer Speditions GmbH
Eppenreuther Straße 121 · 95032 Hof · Hof HRB 5819
SpeditionenHRB
Hof · Bayern
5 von insgesamt 22 Unternehmen mit Sitz in Hof sind dieser Leistungsart zugeordnet. Betriebe, die Transporte organisieren und durchführen: Stückgut, Teil- und Komplettladungen, Zoll und Lagerung.
Eppenreuther Straße 121 · 95032 Hof · Hof HRB 5819
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Hof HRB 337
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Hof HRB 3372
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Hof HRA 1837
SpeditionenHRA
Hof HRB 3234
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Der Spediteur besorgt nach § 453 HGB die Versendung von Gütern. Er kann selbst fahren oder den Transport an Frachtführer vergeben. In der Praxis verschwimmt die Grenze, weil die meisten Speditionen beides tun: eigene Flotte plus Netzwerkpartner für Strecken, die sich allein nicht rechnen.
Von den 22 in Hof eingetragenen Betrieben entfallen 5 auf die Kategorie Speditionen, das sind 23 Prozent. Mehrfachzuordnungen sind möglich, weil viele Firmierungen mehrere Bereiche nennen.
Auf die rund 46.963 Einwohner von Hof kommen damit 1,1 Betriebe dieser Kategorie je 10.000 Einwohner.
Der Bestand ist überschaubar. Beziehen Sie Betriebe aus dem Umland mit ein, gerade bei Aufträgen, die ohnehin über die Stadtgrenze führen.
Die Zuordnung zur Kategorie Speditionen leitet sich aus der eingetragenen Firmierung ab. Ein Betrieb, der sich vor Jahren als Transportunternehmen eintragen ließ, kann heute überwiegend Umzüge fahren, und umgekehrt. Was ein Unternehmen tatsächlich anbietet, erfahren Sie nur bei ihm selbst.
Bei Aufträgen ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht braucht der Betrieb eine Erlaubnis nach § 3 Güterkraftverkehrsgesetz. Sie können danach fragen; seriöse Unternehmen nennen ihre Erlaubnisnummer ohne Umschweife.
Bei Umzugsangeboten gilt eine einfache Regel: Ohne Besichtigung oder Videocall ist kein belastbarer Preis möglich. Wer telefonisch eine Pauschale nennt, ohne Volumen, Etage und Tragweg zu kennen, kalkuliert entweder großzügig zu Ihren Lasten oder rechnet am Umzugstag nach.
Der Spediteur organisiert den Transport (§ 453 HGB), der Frachtführer führt ihn aus (§ 407 HGB). Wer selbst fährt und organisiert, ist beides. Für die Haftung ist die Unterscheidung wichtig: Der Frachtführer haftet nach § 431 HGB mit 8,33 Rechnungseinheiten je Kilogramm.
Sendungen zwischen etwa 30 und 2.500 Kilogramm, die über ein Umschlagnetz laufen. Darunter beginnt der Paketbereich, darüber lohnt sich meist eine Teilladung.
Über Ladungsmeter oder Gewicht, je nachdem, was mehr Kapazität bindet. Ein Ladungsmeter entspricht einem Meter Laderaumlänge über die volle Breite. Faustregel im Stückgutbereich: ein Ladungsmeter zählt als 1.850 Kilogramm.