Heinrich Oestmann Spedition Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Hansestraße 7638112 BraunschweigBraunschweig HRB 2624
SpeditionenHRB
Braunschweig, Niedersachsen
15 von insgesamt 59 Unternehmen mit Sitz in Braunschweig sind dieser Leistungsart zugeordnet. Betriebe, die Transporte organisieren und durchführen: Stückgut, Teil- und Komplettladungen, Zoll und Lagerung.
Hansestraße 7638112 BraunschweigBraunschweig HRB 2624
SpeditionenHRB
Poststraße 1338100 BraunschweigBraunschweig HRA 10157
SpeditionenHRA
Poststraße 1338100 BraunschweigBraunschweig HRB 4827
SpeditionenHRB
Braunschweig HRB 9683
SpeditionenHRB
Braunschweig HRB 1930
SpeditionenHRB
Friedrich-Seele-Straße 2438122 BraunschweigBraunschweig HRB 2655
SpeditionenHRB
Bruchtorwall 1338100 BraunschweigBraunschweig HRB 206871
SpeditionenHRB
Braunschweig HRB 1604
SpeditionenTransportunternehmenHRB
Braunschweig HRA 7888
SpeditionenHRA
Braunschweig HRA 8352
SpeditionenHRA
Braunschweig HRB 2408
SpeditionenHRB
Braunschweig HRA 7196
SpeditionenHRA
Braunschweig HRA 8137
SpeditionenHRA
Braunschweig HRA 7574
SpeditionenHRA
Braunschweig HRA 6413
SpeditionenHRA
Der Spediteur besorgt nach § 453 HGB die Versendung von Gütern. Er kann selbst fahren oder den Transport an Frachtführer vergeben. In der Praxis verschwimmt die Grenze, weil die meisten Speditionen beides tun: eigene Flotte plus Netzwerkpartner für Strecken, die sich allein nicht rechnen.
Von den 59 in Braunschweig eingetragenen Betrieben entfallen 15 auf die Kategorie Speditionen, das sind 25 Prozent. Mehrfachzuordnungen sind möglich, weil viele Firmierungen mehrere Bereiche nennen.
Im gesamten Bundesland sind 458 Betriebe dieser Kategorie erfasst. Der Anteil von Braunschweig daran liegt bei 3 Prozent.
Auf die rund 252.811 Einwohner von Braunschweig kommen damit 0,6 Betriebe dieser Kategorie je 10.000 Einwohner.
Rechnen Sie mit Vorlauf. Gute Betriebe in Braunschweig sind zum Monatsende vier bis acht Wochen im Voraus ausgebucht. Wer kurzfristig noch überall Termine frei hat, hat meist einen Grund dafür.
Bei gewerblichen Aufträgen ist die Haftungsgrenze der entscheidende Punkt. Nach § 431 HGB haftet der Frachtführer mit 8,33 Sonderziehungsrechten je Kilogramm, das sind rund 10 Euro. Bei hochwertiger, leichter Ware ist das schnell zu wenig.
Bei Aufträgen ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht braucht der Betrieb eine Erlaubnis nach § 3 Güterkraftverkehrsgesetz. Sie können danach fragen; seriöse Unternehmen nennen ihre Erlaubnisnummer ohne Umschweife.
Der Spediteur organisiert den Transport (§ 453 HGB), der Frachtführer führt ihn aus (§ 407 HGB). Wer selbst fährt und organisiert, ist beides. Für die Haftung ist die Unterscheidung wichtig: Der Frachtführer haftet nach § 431 HGB mit 8,33 Rechnungseinheiten je Kilogramm.
Sendungen zwischen etwa 30 und 2.500 Kilogramm, die über ein Umschlagnetz laufen. Darunter beginnt der Paketbereich, darüber lohnt sich meist eine Teilladung.
Über Ladungsmeter oder Gewicht, je nachdem, was mehr Kapazität bindet. Ein Ladungsmeter entspricht einem Meter Laderaumlänge über die volle Breite. Faustregel im Stückgutbereich: ein Ladungsmeter zählt als 1.850 Kilogramm.
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