Dormineral Handels- und Speditions- Beteiligungs-GmbH
Amberg HRB 1978
SpeditionenHRB
Hirschau · Bayern
6 von insgesamt 7 Unternehmen mit Sitz in Hirschau sind dieser Leistungsart zugeordnet. Betriebe, die Transporte organisieren und durchführen: Stückgut, Teil- und Komplettladungen, Zoll und Lagerung.
Amberg HRB 1978
SpeditionenHRB
Amberg HRA 1836
SpeditionenHRA
Amberg HRA 44
SpeditionenTransportunternehmenHRA
Amberg HRA 3517
SpeditionenTransportunternehmenHRA
Amberg HRB 5826
SpeditionenTransportunternehmenHRB
Amberg HRA 506
SpeditionenHRA
Der Spediteur besorgt nach § 453 HGB die Versendung von Gütern. Er kann selbst fahren oder den Transport an Frachtführer vergeben. In der Praxis verschwimmt die Grenze, weil die meisten Speditionen beides tun: eigene Flotte plus Netzwerkpartner für Strecken, die sich allein nicht rechnen.
Von den 7 in Hirschau eingetragenen Betrieben entfallen 6 auf die Kategorie Speditionen, das sind 86 Prozent. Mehrfachzuordnungen sind möglich, weil viele Firmierungen mehrere Bereiche nennen.
Im gesamten Bundesland sind 770 Betriebe dieser Kategorie erfasst. Der Anteil von Hirschau daran liegt bei 1 Prozent.
Der Bestand ist überschaubar. Beziehen Sie Betriebe aus dem Umland mit ein, gerade bei Aufträgen, die ohnehin über die Stadtgrenze führen.
Die Zuordnung zur Kategorie Speditionen leitet sich aus der eingetragenen Firmierung ab. Ein Betrieb, der sich vor Jahren als Transportunternehmen eintragen ließ, kann heute überwiegend Umzüge fahren, und umgekehrt. Was ein Unternehmen tatsächlich anbietet, erfahren Sie nur bei ihm selbst.
Bei gewerblichen Aufträgen ist die Haftungsgrenze der entscheidende Punkt. Nach § 431 HGB haftet der Frachtführer mit 8,33 Sonderziehungsrechten je Kilogramm, das sind rund 10 Euro. Bei hochwertiger, leichter Ware ist das schnell zu wenig.
Lassen Sie sich Zusatzleistungen einzeln ausweisen statt als Pauschale. Erst dann sehen Sie, ob ein Angebot günstiger ist oder nur weniger enthält. Die Differenz zwischen zwei Angeboten liegt selten im Stundensatz, fast immer im Leistungsumfang.
Der Spediteur organisiert den Transport (§ 453 HGB), der Frachtführer führt ihn aus (§ 407 HGB). Wer selbst fährt und organisiert, ist beides. Für die Haftung ist die Unterscheidung wichtig: Der Frachtführer haftet nach § 431 HGB mit 8,33 Rechnungseinheiten je Kilogramm.
Über Ladungsmeter oder Gewicht, je nachdem, was mehr Kapazität bindet. Ein Ladungsmeter entspricht einem Meter Laderaumlänge über die volle Breite. Faustregel im Stückgutbereich: ein Ladungsmeter zählt als 1.850 Kilogramm.
Sendungen zwischen etwa 30 und 2.500 Kilogramm, die über ein Umschlagnetz laufen. Darunter beginnt der Paketbereich, darüber lohnt sich meist eine Teilladung.