Kompakt Umzüge GmbH
Tannenbergstraße 35 · 42103 Wuppertal · Wuppertal HRB 26886
UmzugsunternehmenHRB
Wuppertal · Nordrhein-Westfalen
6 von insgesamt 113 Unternehmen mit Sitz in Wuppertal sind dieser Leistungsart zugeordnet. Betriebe, die Privat-, Firmen- und Seniorenumzüge durchführen: Transport, Verpackung, Möbelmontage und auf Wunsch Einlagerung.
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UmzugsunternehmenHRB
Wuppertal HRA 21681
UmzugsunternehmenTransportunternehmenHRA
Wuppertal HRA 22540
UmzugsunternehmenHRA
Bayreuther Straße 72 · 42115 Wuppertal · Wuppertal HRA 24137
UmzugsunternehmenHRA
Wuppertal HRB 26704
UmzugsunternehmenHRB
Am Kiesberg 19 · 42117 Wuppertal · Wuppertal HRA 24760
UmzugsunternehmenHRA
Ein Umzugsunternehmen übernimmt den Transport von Hausrat oder Büroausstattung von einer Adresse zur anderen, meist einschließlich Verpackung, Möbelmontage und Halteverbotszone. Rechtlich ist das Güterkraftverkehr, der ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht eine Erlaubnis nach § 3 Güterkraftverkehrsgesetz voraussetzt.
Auf die rund 358.938 Einwohner von Wuppertal kommen damit 0,2 Betriebe dieser Kategorie je 10.000 Einwohner.
Der Bestand ist überschaubar. Beziehen Sie Betriebe aus dem Umland mit ein, gerade bei Aufträgen, die ohnehin über die Stadtgrenze führen.
Von den 113 in Wuppertal eingetragenen Betrieben entfallen 6 auf die Kategorie Umzugsunternehmen, das sind 5 Prozent. Mehrfachzuordnungen sind möglich, weil viele Firmierungen mehrere Bereiche nennen.
Die Zuordnung zur Kategorie Umzugsunternehmen leitet sich aus der eingetragenen Firmierung ab. Ein Betrieb, der sich vor Jahren als Transportunternehmen eintragen ließ, kann heute überwiegend Umzüge fahren, und umgekehrt. Was ein Unternehmen tatsächlich anbietet, erfahren Sie nur bei ihm selbst.
Gewerblicher Güterkraftverkehr ab 3,5 Tonnen braucht eine Erlaubnis nach § 3 Güterkraftverkehrsgesetz. Darunter, also im Sprinter-Bereich, ist die Beförderung erlaubnisfrei. Das erklärt, warum bei kleinen Anbietern die Qualitätsunterschiede besonders groß sind.
Bei gewerblichen Aufträgen ist die Haftungsgrenze der entscheidende Punkt. Nach § 431 HGB haftet der Frachtführer mit 8,33 Sonderziehungsrechten je Kilogramm, das sind rund 10 Euro. Bei hochwertiger, leichter Ware ist das schnell zu wenig.
Vier bis sechs Wochen vorher, zum Monatsende und in den Sommermonaten eher acht Wochen. Der letzte Werktag im Monat ist bundesweit der teuerste und knappste Termin.
Ja, nach § 451e HGB mit 620 Euro je Kubikmeter Laderaum. Für wertvolle Einzelstücke reicht das oft nicht; dafür gibt es die Transportversicherung zum Zeitwert.
Seriöse Angebote nennen Volumen in Kubikmetern, Anzahl der Träger, Fahrzeuggröße, Etagen, Tragwege und alle Zuschläge einzeln. Pauschalangebote ohne Besichtigung oder Videocall sind ein Warnsignal.