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München · Bayern

Umzugsunternehmen in München

34 von insgesamt 316 Unternehmen mit Sitz in München sind dieser Leistungsart zugeordnet. Betriebe, die Privat-, Firmen- und Seniorenumzüge durchführen: Transport, Verpackung, Möbelmontage und auf Wunsch Einlagerung.

34Betriebe
MünchenStandort
1.510.378Einwohner

089 Umzug e.K.

Klopstockstraße 1 · 80804 München · München HRA 102990

UmzugsunternehmenHRA

Moving on GmbH

Landshuter Allee 8-10 · 80637 München · München HRB 233550

UmzugsunternehmenHRB

Wolf Umzüge GmbH

Zollstraße 9 · 80335 München · München HRB 210292

UmzugsunternehmenHRB

"a. a. a. - Ab & Weg" Umzüge-Entrümpelungen Rosendorfer David

München HRA 72386

UmzugsunternehmenHRA

A & A Attraktiv-Umzüge Michael Berkowicz

München HRA 69352

UmzugsunternehmenHRA

A A A A Der Tip Top-Umzug GmbH

München HRB 109218

UmzugsunternehmenHRB

A. Daul Umzüge GmbH

München HRB 100541

UmzugsunternehmenHRB

abatrans Umzug und Logistik GmbH

München HRB 142340

UmzugsunternehmenLogistikunternehmenHRB

Andreas Hofmann Umzüge e.K.

München HRA 74865

UmzugsunternehmenHRA

Relocation consulting & services e.K.

München HRA 76822

UmzugsunternehmenHRA

Hinweise zu Umzugsunternehmen in München

Ein Umzugsunternehmen übernimmt den Transport von Hausrat oder Büroausstattung von einer Adresse zur anderen, meist einschließlich Verpackung, Möbelmontage und Halteverbotszone. Rechtlich ist das Güterkraftverkehr, der ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht eine Erlaubnis nach § 3 Güterkraftverkehrsgesetz voraussetzt.

Von den 316 in München eingetragenen Betrieben entfallen 34 auf die Kategorie Umzugsunternehmen, das sind 11 Prozent. Mehrfachzuordnungen sind möglich, weil viele Firmierungen mehrere Bereiche nennen.

Im gesamten Bundesland sind 119 Betriebe dieser Kategorie erfasst. Der Anteil von München daran liegt bei 29 Prozent.

Auf die rund 1.510.378 Einwohner von München kommen damit 0,2 Betriebe dieser Kategorie je 10.000 Einwohner.

Rechnen Sie mit Vorlauf. Gute Betriebe in München sind zum Monatsende vier bis acht Wochen im Voraus ausgebucht. Wer kurzfristig noch überall Termine frei hat, hat meist einen Grund dafür.

Bei gewerblichen Aufträgen ist die Haftungsgrenze der entscheidende Punkt. Nach § 431 HGB haftet der Frachtführer mit 8,33 Sonderziehungsrechten je Kilogramm, das sind rund 10 Euro. Bei hochwertiger, leichter Ware ist das schnell zu wenig.

Bei Aufträgen ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht braucht der Betrieb eine Erlaubnis nach § 3 Güterkraftverkehrsgesetz. Sie können danach fragen; seriöse Unternehmen nennen ihre Erlaubnisnummer ohne Umschweife.

Häufige Fragen

Wie früh sollte ich buchen?

Vier bis sechs Wochen vorher, zum Monatsende und in den Sommermonaten eher acht Wochen. Der letzte Werktag im Monat ist bundesweit der teuerste und knappste Termin.

Was ist im Angebot enthalten?

Seriöse Angebote nennen Volumen in Kubikmetern, Anzahl der Träger, Fahrzeuggröße, Etagen, Tragwege und alle Zuschläge einzeln. Pauschalangebote ohne Besichtigung oder Videocall sind ein Warnsignal.

Haftet das Unternehmen für Schäden?

Ja, nach § 451e HGB mit 620 Euro je Kubikmeter Laderaum. Für wertvolle Einzelstücke reicht das oft nicht; dafür gibt es die Transportversicherung zum Zeitwert.

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