ERKO Güterkraftverkehr GmbH
Wuppertal HRB 12556
SpeditionenHRB
Remscheid · Nordrhein-Westfalen
7 von insgesamt 26 Unternehmen mit Sitz in Remscheid sind dieser Leistungsart zugeordnet. Betriebe, die Transporte organisieren und durchführen: Stückgut, Teil- und Komplettladungen, Zoll und Lagerung.
Wuppertal HRB 12556
SpeditionenHRB
Alleestraße 108 · 42853 Remscheid · Wuppertal HRB 12409
SpeditionenHRB
Ringstraße 126 · 42897 Remscheid · Wuppertal HRB 25651
SpeditionenHRB
Wuppertal HRB 12308
SpeditionenHRB
Wuppertal HRB 12107
SpeditionenLogistikunternehmenHRB
Wuppertal HRA 17929
SpeditionenHRA
Wuppertal HRA 18099
SpeditionenHRA
Der Spediteur besorgt nach § 453 HGB die Versendung von Gütern. Er kann selbst fahren oder den Transport an Frachtführer vergeben. In der Praxis verschwimmt die Grenze, weil die meisten Speditionen beides tun: eigene Flotte plus Netzwerkpartner für Strecken, die sich allein nicht rechnen.
Von den 26 in Remscheid eingetragenen Betrieben entfallen 7 auf die Kategorie Speditionen, das sind 27 Prozent. Mehrfachzuordnungen sind möglich, weil viele Firmierungen mehrere Bereiche nennen.
Auf die rund 112.970 Einwohner von Remscheid kommen damit 0,6 Betriebe dieser Kategorie je 10.000 Einwohner.
Der Bestand ist überschaubar. Beziehen Sie Betriebe aus dem Umland mit ein, gerade bei Aufträgen, die ohnehin über die Stadtgrenze führen.
Vergleichen Sie mindestens drei Angebote, und zwar auf Basis derselben Kubikmeterzahl. Weicht ein Anbieter beim Volumen deutlich nach unten ab, ist der niedrige Preis meist nur eine andere Schätzung, kein besseres Angebot.
Bei gewerblichen Aufträgen ist die Haftungsgrenze der entscheidende Punkt. Nach § 431 HGB haftet der Frachtführer mit 8,33 Sonderziehungsrechten je Kilogramm, das sind rund 10 Euro. Bei hochwertiger, leichter Ware ist das schnell zu wenig.
Der letzte Werktag im Monat ist bundesweit der teuerste Umzugstermin. Wer flexibel ist und Mitte des Monats unter der Woche zieht, spart je nach Region 10 bis 25 Prozent und bekommt zudem eher das eingespielte Stammpersonal statt Aushilfen.
Der Spediteur organisiert den Transport (§ 453 HGB), der Frachtführer führt ihn aus (§ 407 HGB). Wer selbst fährt und organisiert, ist beides. Für die Haftung ist die Unterscheidung wichtig: Der Frachtführer haftet nach § 431 HGB mit 8,33 Rechnungseinheiten je Kilogramm.
Über Ladungsmeter oder Gewicht, je nachdem, was mehr Kapazität bindet. Ein Ladungsmeter entspricht einem Meter Laderaumlänge über die volle Breite. Faustregel im Stückgutbereich: ein Ladungsmeter zählt als 1.850 Kilogramm.
Sendungen, die sich wegen Länge, Form oder Empfindlichkeit nicht stapeln lassen. Sie belegen mehr Fläche als ihr Gewicht vermuten lässt und kosten entsprechend Zuschlag.