H. Gautzsch Spedition und Logistik GmbH & Co. KG
Dornierweg 12 · 48155 Münster · Münster HRA 8243
SpeditionenLogistikunternehmenHRA
Münster · Nordrhein-Westfalen
8 von insgesamt 58 Unternehmen mit Sitz in Münster sind dieser Leistungsart zugeordnet. Betriebe, die Transporte organisieren und durchführen: Stückgut, Teil- und Komplettladungen, Zoll und Lagerung.
Dornierweg 12 · 48155 Münster · Münster HRA 8243
SpeditionenLogistikunternehmenHRA
Dornierweg 12 · 48167 Münster · Münster HRB 10181
SpeditionenLogistikunternehmenHRB
Grafschaft 10 · 48163 Münster · Münster HRB 6531
SpeditionenLogistikunternehmenHRB
Münster HRB 9823
SpeditionenHRB
Münster HRB 6437
SpeditionenHRB
Münster HRB 5672
SpeditionenLogistikunternehmenTransportunternehmenHRB
Nieberdingstraße 12 · 48155 Münster · Münster HRB 11519
SpeditionenHRB
Münster HRA 948
SpeditionenTransportunternehmenHRA
Der Spediteur besorgt nach § 453 HGB die Versendung von Gütern. Er kann selbst fahren oder den Transport an Frachtführer vergeben. In der Praxis verschwimmt die Grenze, weil die meisten Speditionen beides tun: eigene Flotte plus Netzwerkpartner für Strecken, die sich allein nicht rechnen.
Von den 58 in Münster eingetragenen Betrieben entfallen 8 auf die Kategorie Speditionen, das sind 14 Prozent. Mehrfachzuordnungen sind möglich, weil viele Firmierungen mehrere Bereiche nennen.
Der Bestand ist überschaubar. Beziehen Sie Betriebe aus dem Umland mit ein, gerade bei Aufträgen, die ohnehin über die Stadtgrenze führen.
Auf die rund 306.368 Einwohner von Münster kommen damit 0,3 Betriebe dieser Kategorie je 10.000 Einwohner.
Die Zuordnung zur Kategorie Speditionen leitet sich aus der eingetragenen Firmierung ab. Ein Betrieb, der sich vor Jahren als Transportunternehmen eintragen ließ, kann heute überwiegend Umzüge fahren, und umgekehrt. Was ein Unternehmen tatsächlich anbietet, erfahren Sie nur bei ihm selbst.
Bei Aufträgen ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht braucht der Betrieb eine Erlaubnis nach § 3 Güterkraftverkehrsgesetz. Sie können danach fragen; seriöse Unternehmen nennen ihre Erlaubnisnummer ohne Umschweife.
Für Speditionsangebote brauchen Sie andere Angaben als beim Umzug: Ladungsmeter, Gewicht, Stapelbarkeit, Ladestelle und ob am Zielort eine Rampe vorhanden ist. Fehlt die Rampe, kommt eine Hebebühne dazu, und die kostet extra.
Der Spediteur organisiert den Transport (§ 453 HGB), der Frachtführer führt ihn aus (§ 407 HGB). Wer selbst fährt und organisiert, ist beides. Für die Haftung ist die Unterscheidung wichtig: Der Frachtführer haftet nach § 431 HGB mit 8,33 Rechnungseinheiten je Kilogramm.
Über Ladungsmeter oder Gewicht, je nachdem, was mehr Kapazität bindet. Ein Ladungsmeter entspricht einem Meter Laderaumlänge über die volle Breite. Faustregel im Stückgutbereich: ein Ladungsmeter zählt als 1.850 Kilogramm.
Sendungen, die sich wegen Länge, Form oder Empfindlichkeit nicht stapeln lassen. Sie belegen mehr Fläche als ihr Gewicht vermuten lässt und kosten entsprechend Zuschlag.