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Mülheim-Kärlich · Rheinland-Pfalz

Speditionen in Mülheim-Kärlich

5 von insgesamt 10 Unternehmen mit Sitz in Mülheim-Kärlich sind dieser Leistungsart zugeordnet. Betriebe, die Transporte organisieren und durchführen: Stückgut, Teil- und Komplettladungen, Zoll und Lagerung.

5Betriebe
Mülheim-KärlichStandort
Einwohner

Albert Alsbach & Sohn OHG Spedition und Lagerung Inh. Wolfgang Alsbach e.K.

Koblenz HRA 4223

SpeditionenLagerung & EinlagerungHRA

Heinz-Werner Wolf Spedition Nah- und Fernverkehr

Koblenz HRA 12325

SpeditionenHRA

Katharina Hollinghausen KG Spedition

Koblenz HRA 12844

SpeditionenHRA

Hinweise zu Speditionen in Mülheim-Kärlich

Der Spediteur besorgt nach § 453 HGB die Versendung von Gütern. Er kann selbst fahren oder den Transport an Frachtführer vergeben. In der Praxis verschwimmt die Grenze, weil die meisten Speditionen beides tun: eigene Flotte plus Netzwerkpartner für Strecken, die sich allein nicht rechnen.

Von den 10 in Mülheim-Kärlich eingetragenen Betrieben entfallen 5 auf die Kategorie Speditionen, das sind 50 Prozent. Mehrfachzuordnungen sind möglich, weil viele Firmierungen mehrere Bereiche nennen.

Im gesamten Bundesland sind 234 Betriebe dieser Kategorie erfasst. Der Anteil von Mülheim-Kärlich daran liegt bei 2 Prozent.

Der Bestand ist überschaubar. Beziehen Sie Betriebe aus dem Umland mit ein, gerade bei Aufträgen, die ohnehin über die Stadtgrenze führen.

Bei gewerblichen Aufträgen ist die Haftungsgrenze der entscheidende Punkt. Nach § 431 HGB haftet der Frachtführer mit 8,33 Sonderziehungsrechten je Kilogramm, das sind rund 10 Euro. Bei hochwertiger, leichter Ware ist das schnell zu wenig.

Größe sagt in dieser Branche wenig über Eignung. Ein Zweimannbetrieb mit zwei Fahrzeugen erledigt einen Wohnungsumzug oft zuverlässiger als ein Konzern, der die Fahrt an einen Subunternehmer weitergibt. Fragen Sie deshalb, wer am Tag tatsächlich vor der Tür steht.

Bei Aufträgen ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht braucht der Betrieb eine Erlaubnis nach § 3 Güterkraftverkehrsgesetz. Sie können danach fragen; seriöse Unternehmen nennen ihre Erlaubnisnummer ohne Umschweife.

Was Auftraggeber oft fragen

Was unterscheidet Spedition und Frachtführer?

Der Spediteur organisiert den Transport (§ 453 HGB), der Frachtführer führt ihn aus (§ 407 HGB). Wer selbst fährt und organisiert, ist beides. Für die Haftung ist die Unterscheidung wichtig: Der Frachtführer haftet nach § 431 HGB mit 8,33 Rechnungseinheiten je Kilogramm.

Was bedeutet Sperrgut?

Sendungen, die sich wegen Länge, Form oder Empfindlichkeit nicht stapeln lassen. Sie belegen mehr Fläche als ihr Gewicht vermuten lässt und kosten entsprechend Zuschlag.

Wie wird der Frachtpreis berechnet?

Über Ladungsmeter oder Gewicht, je nachdem, was mehr Kapazität bindet. Ein Ladungsmeter entspricht einem Meter Laderaumlänge über die volle Breite. Faustregel im Stückgutbereich: ein Ladungsmeter zählt als 1.850 Kilogramm.

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