DAN Spedition UG (haftungsbeschränkt)
Hannover HRB 212110
SpeditionenHRB
Langenhagen · Niedersachsen
8 von insgesamt 60 Unternehmen mit Sitz in Langenhagen sind dieser Leistungsart zugeordnet. Betriebe, die Transporte organisieren und durchführen: Stückgut, Teil- und Komplettladungen, Zoll und Lagerung.
Hannover HRB 212110
SpeditionenHRB
Frankenring 4 · 30855 Langenhagen · Hannover HRB 50452
SpeditionenHRB
Hannover HRB 50395
SpeditionenHRB
Hannover HRB 56603
SpeditionenHRB
Hannover HRB 2987
SpeditionenHRB
Hannover HRB 2038
SpeditionenHRB
Hannover HRA 16798
SpeditionenHRA
Hannover HRA 23104
SpeditionenHRA
Der Spediteur besorgt nach § 453 HGB die Versendung von Gütern. Er kann selbst fahren oder den Transport an Frachtführer vergeben. In der Praxis verschwimmt die Grenze, weil die meisten Speditionen beides tun: eigene Flotte plus Netzwerkpartner für Strecken, die sich allein nicht rechnen.
Von den 60 in Langenhagen eingetragenen Betrieben entfallen 8 auf die Kategorie Speditionen, das sind 13 Prozent. Mehrfachzuordnungen sind möglich, weil viele Firmierungen mehrere Bereiche nennen.
Der Bestand ist überschaubar. Beziehen Sie Betriebe aus dem Umland mit ein, gerade bei Aufträgen, die ohnehin über die Stadtgrenze führen.
Auf die rund 55.746 Einwohner von Langenhagen kommen damit 1,4 Betriebe dieser Kategorie je 10.000 Einwohner.
Ein häufiger Fehler bei der Auswahl in Langenhagen: nur die Anbieter anzufragen, die in der Suche ganz oben stehen. Sichtbarkeit ist eine Marketingleistung, keine Qualitätsaussage. Nehmen Sie zwei Betriebe aus dieser Liste dazu, die kein Werbebudget haben.
Bei Umzugsangeboten gilt eine einfache Regel: Ohne Besichtigung oder Videocall ist kein belastbarer Preis möglich. Wer telefonisch eine Pauschale nennt, ohne Volumen, Etage und Tragweg zu kennen, kalkuliert entweder großzügig zu Ihren Lasten oder rechnet am Umzugstag nach.
Prüfen Sie vor der Beauftragung, ob die Firmierung im Angebot mit dem Handelsregistereintrag übereinstimmt. Weicht sie ab, ist unklar, wer Vertragspartner wird. Das entscheidet später darüber, an wen eine Schadensanzeige gehen muss und wer im Zweifel haftet.
Sendungen, die sich wegen Länge, Form oder Empfindlichkeit nicht stapeln lassen. Sie belegen mehr Fläche als ihr Gewicht vermuten lässt und kosten entsprechend Zuschlag.
Der Spediteur organisiert den Transport (§ 453 HGB), der Frachtführer führt ihn aus (§ 407 HGB). Wer selbst fährt und organisiert, ist beides. Für die Haftung ist die Unterscheidung wichtig: Der Frachtführer haftet nach § 431 HGB mit 8,33 Rechnungseinheiten je Kilogramm.
Sendungen zwischen etwa 30 und 2.500 Kilogramm, die über ein Umschlagnetz laufen. Darunter beginnt der Paketbereich, darüber lohnt sich meist eine Teilladung.