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Bamberg · Bayern

Speditionen in Bamberg

5 von insgesamt 26 Unternehmen mit Sitz in Bamberg sind dieser Leistungsart zugeordnet. Betriebe, die Transporte organisieren und durchführen: Stückgut, Teil- und Komplettladungen, Zoll und Lagerung.

5Betriebe
BambergStandort
80.580Einwohner

BASPEG-Bamberger Speditions- und Getreidelager GmbH & Co Kommanditgesellschaft

Bamberg HRA 8918

SpeditionenHRA

Miller Spedition

Bamberg HRA 8382

SpeditionenHRA

Was Sie bei Speditionen in Bamberg beachten sollten

Der Spediteur besorgt nach § 453 HGB die Versendung von Gütern. Er kann selbst fahren oder den Transport an Frachtführer vergeben. In der Praxis verschwimmt die Grenze, weil die meisten Speditionen beides tun: eigene Flotte plus Netzwerkpartner für Strecken, die sich allein nicht rechnen.

Auf die rund 80.580 Einwohner von Bamberg kommen damit 0,6 Betriebe dieser Kategorie je 10.000 Einwohner.

Der Bestand ist überschaubar. Beziehen Sie Betriebe aus dem Umland mit ein, gerade bei Aufträgen, die ohnehin über die Stadtgrenze führen.

Von den 26 in Bamberg eingetragenen Betrieben entfallen 5 auf die Kategorie Speditionen, das sind 19 Prozent. Mehrfachzuordnungen sind möglich, weil viele Firmierungen mehrere Bereiche nennen.

Ein Blick ins Handelsregister lohnt vor der Beauftragung: Rechtsform, Eintragungsjahr und Geschäftsführung sagen mehr über die Beständigkeit eines Betriebs aus als jede Sternebewertung. Bei Schäden ist außerdem entscheidend, wer Vertragspartner ist.

Prüfen Sie vor der Beauftragung, ob die Firmierung im Angebot mit dem Handelsregistereintrag übereinstimmt. Weicht sie ab, ist unklar, wer Vertragspartner wird. Das entscheidet später darüber, an wen eine Schadensanzeige gehen muss und wer im Zweifel haftet.

Eine Halteverbotszone vor der Wohnung kostet je nach Kommune zwischen 60 und 200 Euro und muss meist zwei Wochen vorher beantragt werden. Viele Umzugsunternehmen übernehmen das gegen Aufpreis, was den Weg zur Behörde spart.

Was Auftraggeber oft fragen

Was unterscheidet Spedition und Frachtführer?

Der Spediteur organisiert den Transport (§ 453 HGB), der Frachtführer führt ihn aus (§ 407 HGB). Wer selbst fährt und organisiert, ist beides. Für die Haftung ist die Unterscheidung wichtig: Der Frachtführer haftet nach § 431 HGB mit 8,33 Rechnungseinheiten je Kilogramm.

Wie wird der Frachtpreis berechnet?

Über Ladungsmeter oder Gewicht, je nachdem, was mehr Kapazität bindet. Ein Ladungsmeter entspricht einem Meter Laderaumlänge über die volle Breite. Faustregel im Stückgutbereich: ein Ladungsmeter zählt als 1.850 Kilogramm.

Was ist Stückgut?

Sendungen zwischen etwa 30 und 2.500 Kilogramm, die über ein Umschlagnetz laufen. Darunter beginnt der Paketbereich, darüber lohnt sich meist eine Teilladung.

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