RH-Kurier Limited
Otto-Hahn-Straße 9 · 55435 Gau-Algesheim · Mainz HRB 40464
KurierdiensteHRB
Rheinland-Pfalz
In Gau-Algesheim sind 3 Unternehmen der Transport- und Logistikbranche im Handelsregister eingetragen. Die Übersicht zeigt Firmierung, Anschrift, Registernummer und Leistungsschwerpunkt jedes Betriebs.
Otto-Hahn-Straße 9 · 55435 Gau-Algesheim · Mainz HRB 40464
KurierdiensteHRB
Mainz HRB 23099
TransportunternehmenHRB
Mainz HRB 22326
TransportunternehmenHRB
Für 2 Unternehmen sind die vertretungsberechtigten Personen im Register eingetragen. Bei Schäden oder Streit über die Rechnung ist das die Stelle, an die eine Mahnung förmlich zugehen muss.
2 Einträge haben genug Registerdaten für eine eigene Seite. Die übrigen 1 erscheinen vollständig in dieser Liste, aber ohne eigene Adresse.
Bei 1 der 3 Betriebe liegt eine vollständige Geschäftsanschrift vor, das sind 33 Prozent. Bei den übrigen nennt das Register nur den Sitz der Gesellschaft.
3 Betriebe in Gau-Algesheim sind als GmbH oder UG eingetragen, die übrigen als Personengesellschaft oder eingetragener Kaufmann. Die Rechtsform entscheidet darüber, ob im Schadensfall Privatvermögen haftet.
In einem Ort dieser Größe ist der Bestand naturgemäß klein. Das heißt nicht, dass Sie hier keinen Anbieter finden: Umzugs- und Frachtbetriebe arbeiten in Einzugsgebieten von 30 bis 60 Kilometern, ein Sitz in Gau-Algesheim ist also keine Voraussetzung für einen guten Preis.
Rechnen Sie bei wenigen Anbietern mit längerem Vorlauf. Wenn der einzige Betrieb am Ort ausgebucht ist, gibt es keine Ausweichmöglichkeit im selben Ort, sondern nur im Umland.
Für Speditionsangebote brauchen Sie andere Angaben als beim Umzug: Ladungsmeter, Gewicht, Stapelbarkeit, Ladestelle und ob am Zielort eine Rampe vorhanden ist. Fehlt die Rampe, kommt eine Hebebühne dazu, und die kostet extra.
Bei gewerblichen Aufträgen ist die Haftungsgrenze der entscheidende Punkt. Nach § 431 HGB haftet der Frachtführer mit 8,33 Sonderziehungsrechten je Kilogramm, das sind rund 10 Euro. Bei hochwertiger, leichter Ware ist das schnell zu wenig.
Gewerblicher Güterkraftverkehr ab 3,5 Tonnen braucht eine Erlaubnis nach § 3 Güterkraftverkehrsgesetz. Darunter, also im Sprinter-Bereich, ist die Beförderung erlaubnisfrei. Das erklärt, warum bei kleinen Anbietern die Qualitätsunterschiede besonders groß sind.
Lassen Sie sich Zusatzleistungen einzeln ausweisen statt als Pauschale. Erst dann sehen Sie, ob ein Angebot günstiger ist oder nur weniger enthält. Die Differenz zwischen zwei Angeboten liegt selten im Stundensatz, fast immer im Leistungsumfang.
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