H. Kartes GmbH, Baggerbetrieb und Transporte
Hohlstraße 36 · 66903 Altenkirchen · Zweibrücken HRB 31609
TransportunternehmenHRB
Rheinland-Pfalz
In Altenkirchen arbeiten 3 Unternehmen rund um Transport und Logistik. Der Schwerpunkt liegt bei Transport, daneben stehen kleinere Spezialanbieter.
Hohlstraße 36 · 66903 Altenkirchen · Zweibrücken HRB 31609
TransportunternehmenHRB
Fontanestraße 4 · 57610 Altenkirchen · Montabaur HRB 14770
SpeditionenTransportunternehmenHRB
Montabaur HRB 12709
SpeditionenHRB
Bei 2 der 3 Betriebe liegt eine vollständige Geschäftsanschrift vor, das sind 67 Prozent. Bei den übrigen nennt das Register nur den Sitz der Gesellschaft.
Für 1 Unternehmen sind die vertretungsberechtigten Personen im Register eingetragen. Bei Schäden oder Streit über die Rechnung ist das die Stelle, an die eine Mahnung förmlich zugehen muss.
3 Betriebe in Altenkirchen sind als GmbH oder UG eingetragen, die übrigen als Personengesellschaft oder eingetragener Kaufmann. Die Rechtsform entscheidet darüber, ob im Schadensfall Privatvermögen haftet.
Der Anteil haftungsbeschränkter Gesellschaften liegt in Altenkirchen bei 100 Prozent. Bei Personengesellschaften und eingetragenen Kaufleuten haftet im Schadensfall auch Privatvermögen, was die Durchsetzung von Ansprüchen erleichtern kann.
In einem Ort dieser Größe ist der Bestand naturgemäß klein. Das heißt nicht, dass Sie hier keinen Anbieter finden: Umzugs- und Frachtbetriebe arbeiten in Einzugsgebieten von 30 bis 60 Kilometern, ein Sitz in Altenkirchen ist also keine Voraussetzung für einen guten Preis.
Kleine Orte haben einen Vorteil, der selten benannt wird: Betriebe hier leben von Weiterempfehlung, nicht von Werbung. Fragen Sie im Ort nach Erfahrungen, das ersetzt jede Bewertungsplattform.
Die Haftung eines Umzugsunternehmens ist gesetzlich begrenzt: 620 Euro je Kubikmeter Laderaum nach § 451e HGB. Für ein Klavier, wertvolle Möbel oder Kunst reicht das nicht. Eine Transportversicherung zum Zeitwert kostet meist zwischen 0,5 und 1,5 Prozent der Versicherungssumme.
Gewerblicher Güterkraftverkehr ab 3,5 Tonnen braucht eine Erlaubnis nach § 3 Güterkraftverkehrsgesetz. Darunter, also im Sprinter-Bereich, ist die Beförderung erlaubnisfrei. Das erklärt, warum bei kleinen Anbietern die Qualitätsunterschiede besonders groß sind.
Lassen Sie sich Zusatzleistungen einzeln ausweisen statt als Pauschale. Erst dann sehen Sie, ob ein Angebot günstiger ist oder nur weniger enthält. Die Differenz zwischen zwei Angeboten liegt selten im Stundensatz, fast immer im Leistungsumfang.
Ein Blick ins Handelsregister lohnt vor der Beauftragung: Rechtsform, Eintragungsjahr und Geschäftsführung sagen mehr über die Beständigkeit eines Betriebs aus als jede Sternebewertung. Bei Schäden ist außerdem entscheidend, wer Vertragspartner ist.
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