Jürgen Lauser Logistik GmbH
Im Steinbühl 575446 WiernsheimMannheim HRB 708294
LogistikunternehmenHRB
Baden-Württemberg
Das Branchenverzeichnis für Wiernsheim umfasst 3 Unternehmen mit Sitz in der Stadt. Schwerpunkt vor Ort: Transport. Gefiltert wird nach Leistungsart.
Im Steinbühl 575446 WiernsheimMannheim HRB 708294
LogistikunternehmenHRB
Im Steinbühl 1275446 WiernsheimMannheim HRA 706038
TransportunternehmenHRA
Mannheim HRA 510837
TransportunternehmenHRA
Der Anteil haftungsbeschränkter Gesellschaften liegt in Wiernsheim bei 33 Prozent. Bei Personengesellschaften und eingetragenen Kaufleuten haftet im Schadensfall auch Privatvermögen, was die Durchsetzung von Ansprüchen erleichtern kann.
Auf die rund 6.722 Einwohner von Wiernsheim kommen damit 4,5 eingetragene Transportbetriebe je 10.000 Einwohner. Bundesweit liegt der Wert bei etwa 2,8.
Wiernsheim gehört zum Kreis Landkreis Enzkreis. Für Aufträge, die ohnehin über die Stadtgrenze führen, lohnt der Blick auf Betriebe im übrigen Kreisgebiet.
2 Einträge haben genug Registerdaten für eine eigene Seite. Die übrigen 1 erscheinen vollständig in dieser Liste, aber ohne eigene Adresse.
In einem Ort dieser Größe ist der Bestand naturgemäß klein. Das heißt nicht, dass Sie hier keinen Anbieter finden: Umzugs- und Frachtbetriebe arbeiten in Einzugsgebieten von 30 bis 60 Kilometern, ein Sitz in Wiernsheim ist also keine Voraussetzung für einen guten Preis.
Rechnen Sie bei wenigen Anbietern mit längerem Vorlauf. Wenn der einzige Betrieb am Ort ausgebucht ist, gibt es keine Ausweichmöglichkeit im selben Ort, sondern nur im Umland.
Für Speditionsangebote brauchen Sie andere Angaben als beim Umzug: Ladungsmeter, Gewicht, Stapelbarkeit, Ladestelle und ob am Zielort eine Rampe vorhanden ist. Fehlt die Rampe, kommt eine Hebebühne dazu, und die kostet extra.
Die Haftung eines Umzugsunternehmens ist gesetzlich begrenzt: 620 Euro je Kubikmeter Laderaum nach § 451e HGB. Für ein Klavier, wertvolle Möbel oder Kunst reicht das nicht. Eine Transportversicherung zum Zeitwert kostet meist zwischen 0,5 und 1,5 Prozent der Versicherungssumme.
Bei gewerblichen Aufträgen ist die Haftungsgrenze der entscheidende Punkt. Nach § 431 HGB haftet der Frachtführer mit 8,33 Sonderziehungsrechten je Kilogramm, das sind rund 10 Euro. Bei hochwertiger, leichter Ware ist das schnell zu wenig.
Gewerblicher Güterkraftverkehr ab 3,5 Tonnen braucht eine Erlaubnis nach § 3 Güterkraftverkehrsgesetz. Darunter, also im Sprinter-Bereich, ist die Beförderung erlaubnisfrei. Das erklärt, warum bei kleinen Anbietern die Qualitätsunterschiede besonders groß sind.
Fehler auf dieser Seite entdeckt? Fehler melden