BVD-Speditions GmbH & Co. Kommanditgesellschaft
Industrieweg 248324 SendenhorstMünster HRA 6316
SpeditionenHRA
Nordrhein-Westfalen
In Sendenhorst arbeiten 6 Unternehmen rund um Transport und Logistik. Der Schwerpunkt liegt bei Transportunternehmen, daneben stehen kleinere Spezialanbieter.
Nach Leistungsart
Industrieweg 248324 SendenhorstMünster HRA 6316
SpeditionenHRA
Alst 1748324 SendenhorstMünster HRA 5486
TransportunternehmenHRA
Alst 1748324 SendenhorstMünster HRB 10962
TransportunternehmenHRB
Münster HRB 11267
TransportunternehmenHRB
Buschkamp 1048324 SendenhorstMünster HRB 12914
TransportunternehmenHRB
Münster HRA 8249
TransportunternehmenHRA
Bei 4 der 6 Betriebe liegt eine vollständige Geschäftsanschrift vor, das sind 67 Prozent. Bei den übrigen nennt das Register nur den Sitz der Gesellschaft.
3 Betriebe in Sendenhorst sind als GmbH oder UG eingetragen, die übrigen als Personengesellschaft oder eingetragener Kaufmann. Die Rechtsform entscheidet darüber, ob im Schadensfall Privatvermögen haftet.
Sendenhorst gehört zum Kreis Kreis Warendorf. Für Aufträge, die ohnehin über die Stadtgrenze führen, lohnt der Blick auf Betriebe im übrigen Kreisgebiet.
Größte Gruppe vor Ort ist Transportunternehmen mit 5 Betrieben, das entspricht 83 Prozent des örtlichen Bestands.
In einem Ort dieser Größe ist der Bestand naturgemäß klein. Das heißt nicht, dass Sie hier keinen Anbieter finden: Umzugs- und Frachtbetriebe arbeiten in Einzugsgebieten von 30 bis 60 Kilometern, ein Sitz in Sendenhorst ist also keine Voraussetzung für einen guten Preis.
Kleine Orte haben einen Vorteil, der selten benannt wird: Betriebe hier leben von Weiterempfehlung, nicht von Werbung. Fragen Sie im Ort nach Erfahrungen, das ersetzt jede Bewertungsplattform.
Bei gewerblichen Aufträgen ist die Haftungsgrenze der entscheidende Punkt. Nach § 431 HGB haftet der Frachtführer mit 8,33 Sonderziehungsrechten je Kilogramm, das sind rund 10 Euro. Bei hochwertiger, leichter Ware ist das schnell zu wenig.
Gewerblicher Güterkraftverkehr ab 3,5 Tonnen braucht eine Erlaubnis nach § 3 Güterkraftverkehrsgesetz. Darunter, also im Sprinter-Bereich, ist die Beförderung erlaubnisfrei. Das erklärt, warum bei kleinen Anbietern die Qualitätsunterschiede besonders groß sind.
Vergleichen Sie mindestens drei Angebote, und zwar auf Basis derselben Kubikmeterzahl. Weicht ein Anbieter beim Volumen deutlich nach unten ab, ist der niedrige Preis meist nur eine andere Schätzung, kein besseres Angebot.
Prüfen Sie vor der Beauftragung, ob die Firmierung im Angebot mit dem Handelsregistereintrag übereinstimmt. Weicht sie ab, ist unklar, wer Vertragspartner wird. Das entscheidet später darüber, an wen eine Schadensanzeige gehen muss und wer im Zweifel haftet.
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