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Thüringen

6 Unternehmen in Rudolstadt

Diese Seite listet 6 Unternehmen aus Rudolstadt. Neben der Firmierung sind Anschrift, Handelsregisternummer und, wo bekannt, Geschäftsführung und Kontakt aufgeführt.

6Betriebe
1Leistungsarten
24.560Einwohner

Nach Leistungsart

Betriebe in Rudolstadt

Schirmer - Transporte Inhaber Günter Richter e.K.

Jena HRA 202469

TransportunternehmenHRA

Umzug und Transport in Rudolstadt: was Sie wissen sollten

Größte Gruppe vor Ort ist Transportunternehmen mit 5 Betrieben, das entspricht 83 Prozent des örtlichen Bestands.

Bei 3 der 6 Betriebe liegt eine vollständige Geschäftsanschrift vor, das sind 50 Prozent. Bei den übrigen nennt das Register nur den Sitz der Gesellschaft.

Für 5 Unternehmen sind die vertretungsberechtigten Personen im Register eingetragen. Bei Schäden oder Streit über die Rechnung ist das die Stelle, an die eine Mahnung förmlich zugehen muss.

Rudolstadt gehört zum Kreis Landkreis Saalfeld-Rudolstadt. Für Aufträge, die ohnehin über die Stadtgrenze führen, lohnt der Blick auf Betriebe im übrigen Kreisgebiet.

Kleine Orte haben einen Vorteil, der selten benannt wird: Betriebe hier leben von Weiterempfehlung, nicht von Werbung. Fragen Sie im Ort nach Erfahrungen, das ersetzt jede Bewertungsplattform.

Rechnen Sie bei wenigen Anbietern mit längerem Vorlauf. Wenn der einzige Betrieb am Ort ausgebucht ist, gibt es keine Ausweichmöglichkeit im selben Ort, sondern nur im Umland.

Die Zuordnung zur Kategorie Transportbetriebe leitet sich aus der eingetragenen Firmierung ab. Ein Betrieb, der sich vor Jahren als Transportunternehmen eintragen ließ, kann heute überwiegend Umzüge fahren, und umgekehrt. Was ein Unternehmen tatsächlich anbietet, erfahren Sie nur bei ihm selbst.

Bei gewerblichen Aufträgen ist die Haftungsgrenze der entscheidende Punkt. Nach § 431 HGB haftet der Frachtführer mit 8,33 Sonderziehungsrechten je Kilogramm, das sind rund 10 Euro. Bei hochwertiger, leichter Ware ist das schnell zu wenig.

Bei Aufträgen ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht braucht der Betrieb eine Erlaubnis nach § 3 Güterkraftverkehrsgesetz. Sie können danach fragen; seriöse Unternehmen nennen ihre Erlaubnisnummer ohne Umschweife.

Gewerblicher Güterkraftverkehr ab 3,5 Tonnen braucht eine Erlaubnis nach § 3 Güterkraftverkehrsgesetz. Darunter, also im Sprinter-Bereich, ist die Beförderung erlaubnisfrei. Das erklärt, warum bei kleinen Anbietern die Qualitätsunterschiede besonders groß sind.

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