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Nordrhein-Westfalen

6 Unternehmen in Rahden

6 Unternehmen mit Firmensitz in Rahden sind hier erfasst, von der Einmann-Kurierfirma bis zur Spedition mit eigenem Umschlaglager. Größte Gruppe: Transport.

6Betriebe
0Leistungsarten
Einwohner

Friedrich August Detering, Spedition und Brennstoffhandel

Bad Oeynhausen HRA 5920

SpeditionenHRA

Klasing Transporte Spedition - Lagerhaltung

Bad Oeynhausen HRA 5869

SpeditionenTransportunternehmenHRA

Töpler Transport GmbH

Bad Oeynhausen HRB 9013

TransportunternehmenHRB

Umzug und Transport in Rahden: was Sie wissen sollten

Der Anteil haftungsbeschränkter Gesellschaften liegt in Rahden bei 50 Prozent. Bei Personengesellschaften und eingetragenen Kaufleuten haftet im Schadensfall auch Privatvermögen, was die Durchsetzung von Ansprüchen erleichtern kann.

Bei 3 der 6 Betriebe liegt eine vollständige Geschäftsanschrift vor, das sind 50 Prozent. Bei den übrigen nennt das Register nur den Sitz der Gesellschaft.

3 Einträge haben genug Registerdaten für eine eigene Seite. Die übrigen 3 erscheinen vollständig in dieser Liste, aber ohne eigene Adresse.

3 Betriebe in Rahden sind als GmbH oder UG eingetragen, die übrigen als Personengesellschaft oder eingetragener Kaufmann. Die Rechtsform entscheidet darüber, ob im Schadensfall Privatvermögen haftet.

In einem Ort dieser Größe ist der Bestand naturgemäß klein. Das heißt nicht, dass Sie hier keinen Anbieter finden: Umzugs- und Frachtbetriebe arbeiten in Einzugsgebieten von 30 bis 60 Kilometern, ein Sitz in Rahden ist also keine Voraussetzung für einen guten Preis.

Rechnen Sie bei wenigen Anbietern mit längerem Vorlauf. Wenn der einzige Betrieb am Ort ausgebucht ist, gibt es keine Ausweichmöglichkeit im selben Ort, sondern nur im Umland.

Die Haftung eines Umzugsunternehmens ist gesetzlich begrenzt: 620 Euro je Kubikmeter Laderaum nach § 451e HGB. Für ein Klavier, wertvolle Möbel oder Kunst reicht das nicht. Eine Transportversicherung zum Zeitwert kostet meist zwischen 0,5 und 1,5 Prozent der Versicherungssumme.

Bei gewerblichen Aufträgen ist die Haftungsgrenze der entscheidende Punkt. Nach § 431 HGB haftet der Frachtführer mit 8,33 Sonderziehungsrechten je Kilogramm, das sind rund 10 Euro. Bei hochwertiger, leichter Ware ist das schnell zu wenig.

Gewerblicher Güterkraftverkehr ab 3,5 Tonnen braucht eine Erlaubnis nach § 3 Güterkraftverkehrsgesetz. Darunter, also im Sprinter-Bereich, ist die Beförderung erlaubnisfrei. Das erklärt, warum bei kleinen Anbietern die Qualitätsunterschiede besonders groß sind.

Für Speditionsangebote brauchen Sie andere Angaben als beim Umzug: Ladungsmeter, Gewicht, Stapelbarkeit, Ladestelle und ob am Zielort eine Rampe vorhanden ist. Fehlt die Rampe, kommt eine Hebebühne dazu, und die kostet extra.

Kosten vorab schätzen

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