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Saarland

6 Unternehmen in Püttlingen

Wer in Püttlingen eine Umzugsfirma oder Spedition sucht, findet hier 6 Unternehmen mit Registerdaten. Die Filter nach Leistungsart grenzen schnell ein.

6Betriebe
0Leistungsarten
18.314Einwohner

Betriebe in Püttlingen

Dörr Transporte GmbH

Saarbrücken HRB 75281

TransportunternehmenHRB

Püttlingen: Angebote richtig vergleichen

Der Anteil haftungsbeschränkter Gesellschaften liegt in Püttlingen bei 83 Prozent. Bei Personengesellschaften und eingetragenen Kaufleuten haftet im Schadensfall auch Privatvermögen, was die Durchsetzung von Ansprüchen erleichtern kann.

Auf die rund 18.314 Einwohner von Püttlingen kommen damit 3,3 eingetragene Transportbetriebe je 10.000 Einwohner. Bundesweit liegt der Wert bei etwa 2,8.

5 Betriebe in Püttlingen sind als GmbH oder UG eingetragen, die übrigen als Personengesellschaft oder eingetragener Kaufmann. Die Rechtsform entscheidet darüber, ob im Schadensfall Privatvermögen haftet.

Bei 4 der 6 Betriebe liegt eine vollständige Geschäftsanschrift vor, das sind 67 Prozent. Bei den übrigen nennt das Register nur den Sitz der Gesellschaft.

In einem Ort dieser Größe ist der Bestand naturgemäß klein. Das heißt nicht, dass Sie hier keinen Anbieter finden: Umzugs- und Frachtbetriebe arbeiten in Einzugsgebieten von 30 bis 60 Kilometern, ein Sitz in Püttlingen ist also keine Voraussetzung für einen guten Preis.

Rechnen Sie bei wenigen Anbietern mit längerem Vorlauf. Wenn der einzige Betrieb am Ort ausgebucht ist, gibt es keine Ausweichmöglichkeit im selben Ort, sondern nur im Umland.

Die Haftung eines Umzugsunternehmens ist gesetzlich begrenzt: 620 Euro je Kubikmeter Laderaum nach § 451e HGB. Für ein Klavier, wertvolle Möbel oder Kunst reicht das nicht. Eine Transportversicherung zum Zeitwert kostet meist zwischen 0,5 und 1,5 Prozent der Versicherungssumme.

Für Speditionsangebote brauchen Sie andere Angaben als beim Umzug: Ladungsmeter, Gewicht, Stapelbarkeit, Ladestelle und ob am Zielort eine Rampe vorhanden ist. Fehlt die Rampe, kommt eine Hebebühne dazu, und die kostet extra.

Bei Aufträgen ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht braucht der Betrieb eine Erlaubnis nach § 3 Güterkraftverkehrsgesetz. Sie können danach fragen; seriöse Unternehmen nennen ihre Erlaubnisnummer ohne Umschweife.

Gewerblicher Güterkraftverkehr ab 3,5 Tonnen braucht eine Erlaubnis nach § 3 Güterkraftverkehrsgesetz. Darunter, also im Sprinter-Bereich, ist die Beförderung erlaubnisfrei. Das erklärt, warum bei kleinen Anbietern die Qualitätsunterschiede besonders groß sind.

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