F.L.S.Freight Logistic Services GmbH
Langenbergstraße 256299 OchtendungKoblenz HRB 24471
TransportunternehmenHRB
Rheinland-Pfalz
In Ochtendung sind 4 Unternehmen der Transport- und Logistikbranche im Handelsregister eingetragen. Die Übersicht zeigt Firmierung, Anschrift, Registernummer und Leistungsschwerpunkt jedes Betriebs.
Langenbergstraße 256299 OchtendungKoblenz HRB 24471
TransportunternehmenHRB
Langenbergstraße 256299 OchtendungKoblenz HRB 24332
SpeditionenLogistikunternehmenHRB
Koblenz HRB 24559
SpeditionenHRB
Koblenz HRA 20455
TransportunternehmenHRA
Ochtendung gehört zum Kreis Landkreis Mayen-Koblenz. Für Aufträge, die ohnehin über die Stadtgrenze führen, lohnt der Blick auf Betriebe im übrigen Kreisgebiet.
Der Anteil haftungsbeschränkter Gesellschaften liegt in Ochtendung bei 75 Prozent. Bei Personengesellschaften und eingetragenen Kaufleuten haftet im Schadensfall auch Privatvermögen, was die Durchsetzung von Ansprüchen erleichtern kann.
3 Einträge haben genug Registerdaten für eine eigene Seite. Die übrigen 1 erscheinen vollständig in dieser Liste, aber ohne eigene Adresse.
Bei 2 der 4 Betriebe liegt eine vollständige Geschäftsanschrift vor, das sind 50 Prozent. Bei den übrigen nennt das Register nur den Sitz der Gesellschaft.
Kleine Orte haben einen Vorteil, der selten benannt wird: Betriebe hier leben von Weiterempfehlung, nicht von Werbung. Fragen Sie im Ort nach Erfahrungen, das ersetzt jede Bewertungsplattform.
Rechnen Sie bei wenigen Anbietern mit längerem Vorlauf. Wenn der einzige Betrieb am Ort ausgebucht ist, gibt es keine Ausweichmöglichkeit im selben Ort, sondern nur im Umland.
Rechnen Sie mit Vorlauf. Gute Betriebe in Ochtendung sind zum Monatsende vier bis acht Wochen im Voraus ausgebucht. Wer kurzfristig noch überall Termine frei hat, hat meist einen Grund dafür.
Für Speditionsangebote brauchen Sie andere Angaben als beim Umzug: Ladungsmeter, Gewicht, Stapelbarkeit, Ladestelle und ob am Zielort eine Rampe vorhanden ist. Fehlt die Rampe, kommt eine Hebebühne dazu, und die kostet extra.
Bei Aufträgen ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht braucht der Betrieb eine Erlaubnis nach § 3 Güterkraftverkehrsgesetz. Sie können danach fragen; seriöse Unternehmen nennen ihre Erlaubnisnummer ohne Umschweife.
Bei gewerblichen Aufträgen ist die Haftungsgrenze der entscheidende Punkt. Nach § 431 HGB haftet der Frachtführer mit 8,33 Sonderziehungsrechten je Kilogramm, das sind rund 10 Euro. Bei hochwertiger, leichter Ware ist das schnell zu wenig.
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