Spezi-Trans Spezial-Transporte GmbH
Gewerbepark 4452388 NörvenichDüren HRB 3015
TransportunternehmenHRB
Nordrhein-Westfalen
3 Unternehmen mit Sitz in Nörvenich sind hier erfasst. Die Angaben stammen aus dem offenen Handelsregister-Datensatz und sind je Eintrag mit Stand belegt.
Gewerbepark 4452388 NörvenichDüren HRB 3015
TransportunternehmenHRB
Gewerbepark 1152388 NörvenichAachen HRB 12714
LogistikunternehmenHRB
Düren HRA 1820
TransportunternehmenKurierdiensteHRA
Für 1 Unternehmen sind die vertretungsberechtigten Personen im Register eingetragen. Bei Schäden oder Streit über die Rechnung ist das die Stelle, an die eine Mahnung förmlich zugehen muss.
Auf die rund 12.162 Einwohner von Nörvenich kommen damit 2,5 eingetragene Transportbetriebe je 10.000 Einwohner. Bundesweit liegt der Wert bei etwa 2,8.
Der Anteil haftungsbeschränkter Gesellschaften liegt in Nörvenich bei 67 Prozent. Bei Personengesellschaften und eingetragenen Kaufleuten haftet im Schadensfall auch Privatvermögen, was die Durchsetzung von Ansprüchen erleichtern kann.
Bei 2 der 3 Betriebe liegt eine vollständige Geschäftsanschrift vor, das sind 67 Prozent. Bei den übrigen nennt das Register nur den Sitz der Gesellschaft.
In einem Ort dieser Größe ist der Bestand naturgemäß klein. Das heißt nicht, dass Sie hier keinen Anbieter finden: Umzugs- und Frachtbetriebe arbeiten in Einzugsgebieten von 30 bis 60 Kilometern, ein Sitz in Nörvenich ist also keine Voraussetzung für einen guten Preis.
Rechnen Sie bei wenigen Anbietern mit längerem Vorlauf. Wenn der einzige Betrieb am Ort ausgebucht ist, gibt es keine Ausweichmöglichkeit im selben Ort, sondern nur im Umland.
Vergleichen Sie mindestens drei Angebote, und zwar auf Basis derselben Kubikmeterzahl. Weicht ein Anbieter beim Volumen deutlich nach unten ab, ist der niedrige Preis meist nur eine andere Schätzung, kein besseres Angebot.
Rechnen Sie mit Vorlauf. Gute Betriebe in Nörvenich sind zum Monatsende vier bis acht Wochen im Voraus ausgebucht. Wer kurzfristig noch überall Termine frei hat, hat meist einen Grund dafür.
Prüfen Sie vor der Beauftragung, ob die Firmierung im Angebot mit dem Handelsregistereintrag übereinstimmt. Weicht sie ab, ist unklar, wer Vertragspartner wird. Das entscheidet später darüber, an wen eine Schadensanzeige gehen muss und wer im Zweifel haftet.
Ein Blick ins Handelsregister lohnt vor der Beauftragung: Rechtsform, Eintragungsjahr und Geschäftsführung sagen mehr über die Beständigkeit eines Betriebs aus als jede Sternebewertung. Bei Schäden ist außerdem entscheidend, wer Vertragspartner ist.
Fehler auf dieser Seite entdeckt? Fehler melden