DAX LOGISTIK GMBH
Taunusstraße 855246 Mainz-KostheimWiesbaden HRB 27032
LogistikunternehmenHRB
Hessen
Das Verzeichnis für Mainz-Kostheim umfasst 3 Unternehmen aus allen Bereichen der Branche. Firmierung, Anschrift und Registernummer stehen bei jedem Eintrag.
Taunusstraße 855246 Mainz-KostheimWiesbaden HRB 27032
LogistikunternehmenHRB
Uthmannstraße 1255246 Mainz-KostheimWiesbaden HRB 28046
TransportunternehmenHRB
Hochheimer Straße 11155246 Mainz-KostheimWiesbaden HRB 21909
LogistikunternehmenHRB
Bei 3 der 3 Betriebe liegt eine vollständige Geschäftsanschrift vor, das sind 100 Prozent. Bei den übrigen nennt das Register nur den Sitz der Gesellschaft.
Für 2 Unternehmen sind die vertretungsberechtigten Personen im Register eingetragen. Bei Schäden oder Streit über die Rechnung ist das die Stelle, an die eine Mahnung förmlich zugehen muss.
3 Betriebe in Mainz-Kostheim sind als GmbH oder UG eingetragen, die übrigen als Personengesellschaft oder eingetragener Kaufmann. Die Rechtsform entscheidet darüber, ob im Schadensfall Privatvermögen haftet.
Der Anteil haftungsbeschränkter Gesellschaften liegt in Mainz-Kostheim bei 100 Prozent. Bei Personengesellschaften und eingetragenen Kaufleuten haftet im Schadensfall auch Privatvermögen, was die Durchsetzung von Ansprüchen erleichtern kann.
In einem Ort dieser Größe ist der Bestand naturgemäß klein. Das heißt nicht, dass Sie hier keinen Anbieter finden: Umzugs- und Frachtbetriebe arbeiten in Einzugsgebieten von 30 bis 60 Kilometern, ein Sitz in Mainz-Kostheim ist also keine Voraussetzung für einen guten Preis.
Kleine Orte haben einen Vorteil, der selten benannt wird: Betriebe hier leben von Weiterempfehlung, nicht von Werbung. Fragen Sie im Ort nach Erfahrungen, das ersetzt jede Bewertungsplattform.
Bei gewerblichen Aufträgen ist die Haftungsgrenze der entscheidende Punkt. Nach § 431 HGB haftet der Frachtführer mit 8,33 Sonderziehungsrechten je Kilogramm, das sind rund 10 Euro. Bei hochwertiger, leichter Ware ist das schnell zu wenig.
Gewerblicher Güterkraftverkehr ab 3,5 Tonnen braucht eine Erlaubnis nach § 3 Güterkraftverkehrsgesetz. Darunter, also im Sprinter-Bereich, ist die Beförderung erlaubnisfrei. Das erklärt, warum bei kleinen Anbietern die Qualitätsunterschiede besonders groß sind.
Bei Aufträgen ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht braucht der Betrieb eine Erlaubnis nach § 3 Güterkraftverkehrsgesetz. Sie können danach fragen; seriöse Unternehmen nennen ihre Erlaubnisnummer ohne Umschweife.
Für Speditionsangebote brauchen Sie andere Angaben als beim Umzug: Ladungsmeter, Gewicht, Stapelbarkeit, Ladestelle und ob am Zielort eine Rampe vorhanden ist. Fehlt die Rampe, kommt eine Hebebühne dazu, und die kostet extra.
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