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Brandenburg

12 Unternehmen in Königs Wusterhausen

12 Unternehmen mit Sitz in Königs Wusterhausen sind hier erfasst. Die Angaben stammen aus dem offenen Handelsregister-Datensatz und sind je Eintrag mit Stand belegt.

12Betriebe
1Leistungsarten
39.590Einwohner

Nach Leistungsart

Betriebe in Königs Wusterhausen

MTL Logistik GmbH

Seestraße 2515711 Königs WusterhausenCottbus HRB 11666

LogistikunternehmenHRB

DIMO Logistik GmbH

Cottbus HRB 10842

LogistikunternehmenHRB

remineral Entsorgung & Logistik GmbH

Cottbus HRB 9583

LogistikunternehmenHRB

SKG-Trucking & Logistik GmbH

Cottbus HRB 10662

LogistikunternehmenHRB

Spedition Krysiak e. K. - Inhaber Heiko Krysiak -

Cottbus HRA 2654

SpeditionenHRA

Transport- und Container-Dienst Jörg Dietzmann e.K.

Cottbus HRA 2289

TransportunternehmenHRA

Umzug und Transport in Königs Wusterhausen: was Sie wissen sollten

Königs Wusterhausen gehört zum Kreis Landkreis Dahme-Spreewald. Für Aufträge, die ohnehin über die Stadtgrenze führen, lohnt der Blick auf Betriebe im übrigen Kreisgebiet.

7 Einträge haben genug Registerdaten für eine eigene Seite. Die übrigen 5 erscheinen vollständig in dieser Liste, aber ohne eigene Adresse.

Bei 1 der 12 Betriebe liegt eine vollständige Geschäftsanschrift vor, das sind 8 Prozent. Bei den übrigen nennt das Register nur den Sitz der Gesellschaft.

Der Anteil haftungsbeschränkter Gesellschaften liegt in Königs Wusterhausen bei 83 Prozent. Bei Personengesellschaften und eingetragenen Kaufleuten haftet im Schadensfall auch Privatvermögen, was die Durchsetzung von Ansprüchen erleichtern kann.

In Orten dieser Größe finden sich meist mehrere kleinere Betriebe, oft familiengeführt und über Jahrzehnte am selben Platz. Sie fahren häufig günstiger als überregionale Anbieter, weil sie keine Vertriebsstruktur finanzieren müssen.

Bei mittelgroßen Orten kommt es häufig vor, dass ein Betrieb formal als Transport- oder Logistikunternehmen eingetragen ist, praktisch aber überwiegend Umzüge fährt. Die Kategorie hier gibt die Firmierung wieder, nicht das Tagesgeschäft.

Gewerblicher Güterkraftverkehr ab 3,5 Tonnen braucht eine Erlaubnis nach § 3 Güterkraftverkehrsgesetz. Darunter, also im Sprinter-Bereich, ist die Beförderung erlaubnisfrei. Das erklärt, warum bei kleinen Anbietern die Qualitätsunterschiede besonders groß sind.

Ein Blick ins Handelsregister lohnt vor der Beauftragung: Rechtsform, Eintragungsjahr und Geschäftsführung sagen mehr über die Beständigkeit eines Betriebs aus als jede Sternebewertung. Bei Schäden ist außerdem entscheidend, wer Vertragspartner ist.

Vergleichen Sie mindestens drei Angebote, und zwar auf Basis derselben Kubikmeterzahl. Weicht ein Anbieter beim Volumen deutlich nach unten ab, ist der niedrige Preis meist nur eine andere Schätzung, kein besseres Angebot.

Bei Aufträgen ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht braucht der Betrieb eine Erlaubnis nach § 3 Güterkraftverkehrsgesetz. Sie können danach fragen; seriöse Unternehmen nennen ihre Erlaubnisnummer ohne Umschweife.

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