Bober Dienstleistungs- u. Logistik GmbH
Cottbus HRB 10546
LogistikunternehmenHRB
Brandenburg
12 Unternehmen mit Sitz in Königs Wusterhausen sind hier erfasst. Die Angaben stammen aus dem offenen Handelsregister-Datensatz und sind je Eintrag mit Stand belegt.
Nach Leistungsart
Cottbus HRB 10546
LogistikunternehmenHRB
Cottbus HRB 12701
LogistikunternehmenHRB
Cottbus HRB 9540
UmzugsunternehmenHRB
Cottbus HRB 10234
LogistikunternehmenHRB
Cottbus HRB 9368
TransportunternehmenHRB
Seestraße 2515711 Königs WusterhausenCottbus HRB 11666
LogistikunternehmenHRB
Cottbus HRB 12163
TransportunternehmenHRB
Cottbus HRB 10842
LogistikunternehmenHRB
Cottbus HRB 9583
LogistikunternehmenHRB
Cottbus HRB 10662
LogistikunternehmenHRB
Cottbus HRA 2654
SpeditionenHRA
Cottbus HRA 2289
TransportunternehmenHRA
Königs Wusterhausen gehört zum Kreis Landkreis Dahme-Spreewald. Für Aufträge, die ohnehin über die Stadtgrenze führen, lohnt der Blick auf Betriebe im übrigen Kreisgebiet.
7 Einträge haben genug Registerdaten für eine eigene Seite. Die übrigen 5 erscheinen vollständig in dieser Liste, aber ohne eigene Adresse.
Bei 1 der 12 Betriebe liegt eine vollständige Geschäftsanschrift vor, das sind 8 Prozent. Bei den übrigen nennt das Register nur den Sitz der Gesellschaft.
Der Anteil haftungsbeschränkter Gesellschaften liegt in Königs Wusterhausen bei 83 Prozent. Bei Personengesellschaften und eingetragenen Kaufleuten haftet im Schadensfall auch Privatvermögen, was die Durchsetzung von Ansprüchen erleichtern kann.
In Orten dieser Größe finden sich meist mehrere kleinere Betriebe, oft familiengeführt und über Jahrzehnte am selben Platz. Sie fahren häufig günstiger als überregionale Anbieter, weil sie keine Vertriebsstruktur finanzieren müssen.
Bei mittelgroßen Orten kommt es häufig vor, dass ein Betrieb formal als Transport- oder Logistikunternehmen eingetragen ist, praktisch aber überwiegend Umzüge fährt. Die Kategorie hier gibt die Firmierung wieder, nicht das Tagesgeschäft.
Gewerblicher Güterkraftverkehr ab 3,5 Tonnen braucht eine Erlaubnis nach § 3 Güterkraftverkehrsgesetz. Darunter, also im Sprinter-Bereich, ist die Beförderung erlaubnisfrei. Das erklärt, warum bei kleinen Anbietern die Qualitätsunterschiede besonders groß sind.
Ein Blick ins Handelsregister lohnt vor der Beauftragung: Rechtsform, Eintragungsjahr und Geschäftsführung sagen mehr über die Beständigkeit eines Betriebs aus als jede Sternebewertung. Bei Schäden ist außerdem entscheidend, wer Vertragspartner ist.
Vergleichen Sie mindestens drei Angebote, und zwar auf Basis derselben Kubikmeterzahl. Weicht ein Anbieter beim Volumen deutlich nach unten ab, ist der niedrige Preis meist nur eine andere Schätzung, kein besseres Angebot.
Bei Aufträgen ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht braucht der Betrieb eine Erlaubnis nach § 3 Güterkraftverkehrsgesetz. Sie können danach fragen; seriöse Unternehmen nennen ihre Erlaubnisnummer ohne Umschweife.
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