Finkenzeller Transporte Inh. Tina Finkenzeller e.K.
Freiburg HRA 480175
TransportunternehmenHRA
Baden-Württemberg
4 Unternehmen mit Sitz in Gengenbach sind hier erfasst. Die Angaben stammen aus dem offenen Handelsregister-Datensatz und sind je Eintrag mit Stand belegt.
Freiburg HRA 480175
TransportunternehmenHRA
Fußbach 1777723 GengenbachFreiburg HRB 715699
LogistikunternehmenHRB
Am Winzerkeller 177723 GengenbachFreiburg HRB 717008
TransportunternehmenHRB
Freiburg HRA 480057
SpeditionenLogistikunternehmenHRA
Für 3 Unternehmen sind die vertretungsberechtigten Personen im Register eingetragen. Bei Schäden oder Streit über die Rechnung ist das die Stelle, an die eine Mahnung förmlich zugehen muss.
Gengenbach gehört zum Kreis Landkreis Ortenaukreis. Für Aufträge, die ohnehin über die Stadtgrenze führen, lohnt der Blick auf Betriebe im übrigen Kreisgebiet.
3 Einträge haben genug Registerdaten für eine eigene Seite. Die übrigen 1 erscheinen vollständig in dieser Liste, aber ohne eigene Adresse.
Bei 2 der 4 Betriebe liegt eine vollständige Geschäftsanschrift vor, das sind 50 Prozent. Bei den übrigen nennt das Register nur den Sitz der Gesellschaft.
In einem Ort dieser Größe ist der Bestand naturgemäß klein. Das heißt nicht, dass Sie hier keinen Anbieter finden: Umzugs- und Frachtbetriebe arbeiten in Einzugsgebieten von 30 bis 60 Kilometern, ein Sitz in Gengenbach ist also keine Voraussetzung für einen guten Preis.
Kleine Orte haben einen Vorteil, der selten benannt wird: Betriebe hier leben von Weiterempfehlung, nicht von Werbung. Fragen Sie im Ort nach Erfahrungen, das ersetzt jede Bewertungsplattform.
Bei gewerblichen Aufträgen ist die Haftungsgrenze der entscheidende Punkt. Nach § 431 HGB haftet der Frachtführer mit 8,33 Sonderziehungsrechten je Kilogramm, das sind rund 10 Euro. Bei hochwertiger, leichter Ware ist das schnell zu wenig.
Die Haftung eines Umzugsunternehmens ist gesetzlich begrenzt: 620 Euro je Kubikmeter Laderaum nach § 451e HGB. Für ein Klavier, wertvolle Möbel oder Kunst reicht das nicht. Eine Transportversicherung zum Zeitwert kostet meist zwischen 0,5 und 1,5 Prozent der Versicherungssumme.
Gewerblicher Güterkraftverkehr ab 3,5 Tonnen braucht eine Erlaubnis nach § 3 Güterkraftverkehrsgesetz. Darunter, also im Sprinter-Bereich, ist die Beförderung erlaubnisfrei. Das erklärt, warum bei kleinen Anbietern die Qualitätsunterschiede besonders groß sind.
Vergleichen Sie mindestens drei Angebote, und zwar auf Basis derselben Kubikmeterzahl. Weicht ein Anbieter beim Volumen deutlich nach unten ab, ist der niedrige Preis meist nur eine andere Schätzung, kein besseres Angebot.
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