Denkinger Internationale Spedition GmbH
Ulm HRB 490496
SpeditionenHRB
Baden-Württemberg
In Ehingen Donau arbeiten 7 Unternehmen rund um Transport und Logistik. Der Schwerpunkt liegt bei Logistikunternehmen, daneben stehen kleinere Spezialanbieter.
Nach Leistungsart
Ulm HRB 490496
SpeditionenHRB
Wachau 1-589584 Ehingen DonauUlm HRB 729781
LogistikunternehmenHRB
Auf der Halde 389584 Ehingen DonauUlm HRB 722925
TransportunternehmenHRB
Wachau 189584 Ehingen DonauUlm HRB 490565
LogistikunternehmenHRB
In der Wachau 1-589584 Ehingen DonauUlm HRB 732555
LogistikunternehmenHRB
Am Kalkwerk 1089584 Ehingen DonauUlm HRB 490561
LogistikunternehmenTransportunternehmenHRB
Ulm HRA 490569
SpeditionenLogistikunternehmenHRA
Bei 5 der 7 Betriebe liegt eine vollständige Geschäftsanschrift vor, das sind 71 Prozent. Bei den übrigen nennt das Register nur den Sitz der Gesellschaft.
Größte Gruppe vor Ort ist Logistikunternehmen mit 5 Betrieben, das entspricht 71 Prozent des örtlichen Bestands.
Der Anteil haftungsbeschränkter Gesellschaften liegt in Ehingen Donau bei 86 Prozent. Bei Personengesellschaften und eingetragenen Kaufleuten haftet im Schadensfall auch Privatvermögen, was die Durchsetzung von Ansprüchen erleichtern kann.
6 Einträge haben genug Registerdaten für eine eigene Seite. Die übrigen 1 erscheinen vollständig in dieser Liste, aber ohne eigene Adresse.
In einem Ort dieser Größe ist der Bestand naturgemäß klein. Das heißt nicht, dass Sie hier keinen Anbieter finden: Umzugs- und Frachtbetriebe arbeiten in Einzugsgebieten von 30 bis 60 Kilometern, ein Sitz in Ehingen Donau ist also keine Voraussetzung für einen guten Preis.
Kleine Orte haben einen Vorteil, der selten benannt wird: Betriebe hier leben von Weiterempfehlung, nicht von Werbung. Fragen Sie im Ort nach Erfahrungen, das ersetzt jede Bewertungsplattform.
Die Haftung eines Umzugsunternehmens ist gesetzlich begrenzt: 620 Euro je Kubikmeter Laderaum nach § 451e HGB. Für ein Klavier, wertvolle Möbel oder Kunst reicht das nicht. Eine Transportversicherung zum Zeitwert kostet meist zwischen 0,5 und 1,5 Prozent der Versicherungssumme.
Bei Aufträgen ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht braucht der Betrieb eine Erlaubnis nach § 3 Güterkraftverkehrsgesetz. Sie können danach fragen; seriöse Unternehmen nennen ihre Erlaubnisnummer ohne Umschweife.
Gewerblicher Güterkraftverkehr ab 3,5 Tonnen braucht eine Erlaubnis nach § 3 Güterkraftverkehrsgesetz. Darunter, also im Sprinter-Bereich, ist die Beförderung erlaubnisfrei. Das erklärt, warum bei kleinen Anbietern die Qualitätsunterschiede besonders groß sind.
Bei gewerblichen Aufträgen ist die Haftungsgrenze der entscheidende Punkt. Nach § 431 HGB haftet der Frachtführer mit 8,33 Sonderziehungsrechten je Kilogramm, das sind rund 10 Euro. Bei hochwertiger, leichter Ware ist das schnell zu wenig.
Fehler auf dieser Seite entdeckt? Fehler melden