Transport-Unternehmen.de

Baden-Württemberg

3 Unternehmen in Efringen-Kirchen

In Efringen-Kirchen sind 3 Unternehmen der Transport- und Logistikbranche im Handelsregister eingetragen. Die Übersicht zeigt Firmierung, Anschrift, Registernummer und Leistungsschwerpunkt jedes Betriebs.

3Betriebe
0Leistungsarten
Einwohner

ETN Transporte e.K.

Freiburg HRA 411415

TransportunternehmenHRA

Umzug und Transport in Efringen-Kirchen: was Sie wissen sollten

Für 2 Unternehmen sind die vertretungsberechtigten Personen im Register eingetragen. Bei Schäden oder Streit über die Rechnung ist das die Stelle, an die eine Mahnung förmlich zugehen muss.

2 Betriebe in Efringen-Kirchen sind als GmbH oder UG eingetragen, die übrigen als Personengesellschaft oder eingetragener Kaufmann. Die Rechtsform entscheidet darüber, ob im Schadensfall Privatvermögen haftet.

2 Einträge haben genug Registerdaten für eine eigene Seite. Die übrigen 1 erscheinen vollständig in dieser Liste, aber ohne eigene Adresse.

Der Anteil haftungsbeschränkter Gesellschaften liegt in Efringen-Kirchen bei 67 Prozent. Bei Personengesellschaften und eingetragenen Kaufleuten haftet im Schadensfall auch Privatvermögen, was die Durchsetzung von Ansprüchen erleichtern kann.

Kleine Orte haben einen Vorteil, der selten benannt wird: Betriebe hier leben von Weiterempfehlung, nicht von Werbung. Fragen Sie im Ort nach Erfahrungen, das ersetzt jede Bewertungsplattform.

Rechnen Sie bei wenigen Anbietern mit längerem Vorlauf. Wenn der einzige Betrieb am Ort ausgebucht ist, gibt es keine Ausweichmöglichkeit im selben Ort, sondern nur im Umland.

Vergleichen Sie mindestens drei Angebote, und zwar auf Basis derselben Kubikmeterzahl. Weicht ein Anbieter beim Volumen deutlich nach unten ab, ist der niedrige Preis meist nur eine andere Schätzung, kein besseres Angebot.

Eine Halteverbotszone vor der Wohnung kostet je nach Kommune zwischen 60 und 200 Euro und muss meist zwei Wochen vorher beantragt werden. Viele Umzugsunternehmen übernehmen das gegen Aufpreis, was den Weg zur Behörde spart.

Bei gewerblichen Aufträgen ist die Haftungsgrenze der entscheidende Punkt. Nach § 431 HGB haftet der Frachtführer mit 8,33 Sonderziehungsrechten je Kilogramm, das sind rund 10 Euro. Bei hochwertiger, leichter Ware ist das schnell zu wenig.

Ein Blick ins Handelsregister lohnt vor der Beauftragung: Rechtsform, Eintragungsjahr und Geschäftsführung sagen mehr über die Beständigkeit eines Betriebs aus als jede Sternebewertung. Bei Schäden ist außerdem entscheidend, wer Vertragspartner ist.

Kosten vorab schätzen

Betriebe in der Umgebung