B. Seyfried Logistik GmbH
Mannheim HRB 703849
LogistikunternehmenHRB
Baden-Württemberg
In Bühl arbeiten 14 Unternehmen rund um Transport und Logistik. Der Schwerpunkt liegt bei Logistikunternehmen, daneben stehen kleinere Spezialanbieter.
Nach Leistungsart
Mannheim HRB 703849
LogistikunternehmenHRB
Werkstraße 1577815 BühlMannheim HRB 707953
LogistikunternehmenHRB
Werkstraße 1577815 BühlMannheim HRB 720322
TransportunternehmenHRB
Werkstraße 1777815 BühlMannheim HRB 716827
LogistikunternehmenHRB
Mannheim HRA 210543
SpeditionenHRA
Hurststraße 477815 BühlMannheim HRB 716586
LogistikunternehmenTransportunternehmenHRB
Hurststraße 477815 BühlMannheim HRB 728116
SpeditionenHRB
Liechtersmatten 677815 BühlMannheim HRA 708501
TransportunternehmenHRA
Mannheim HRB 704272
LogistikunternehmenTransportunternehmenHRB
Mannheim HRB 703189
SpeditionenHRB
Mannheim HRB 211079
LogistikunternehmenHRB
Mannheim HRB 210777
SpeditionenHRB
Mannheim HRA 211038
TransportunternehmenHRA
Mannheim HRB 210967
SpeditionenTransportunternehmenHRB
11 Betriebe in Bühl sind als GmbH oder UG eingetragen, die übrigen als Personengesellschaft oder eingetragener Kaufmann. Die Rechtsform entscheidet darüber, ob im Schadensfall Privatvermögen haftet.
Bühl gehört zum Kreis Landkreis Rastatt. Für Aufträge, die ohnehin über die Stadtgrenze führen, lohnt der Blick auf Betriebe im übrigen Kreisgebiet.
Auf die rund 28.433 Einwohner von Bühl kommen damit 4,9 eingetragene Transportbetriebe je 10.000 Einwohner. Bundesweit liegt der Wert bei etwa 2,8.
Für 10 Unternehmen sind die vertretungsberechtigten Personen im Register eingetragen. Bei Schäden oder Streit über die Rechnung ist das die Stelle, an die eine Mahnung förmlich zugehen muss.
Bei mittelgroßen Orten kommt es häufig vor, dass ein Betrieb formal als Transport- oder Logistikunternehmen eingetragen ist, praktisch aber überwiegend Umzüge fährt. Die Kategorie hier gibt die Firmierung wieder, nicht das Tagesgeschäft.
Für Fernumzüge ab etwa 300 Kilometern lohnt sich die Frage nach Beiladung. Gerade kleinere Betriebe mit festen Touren in Ballungsräume haben regelmäßig freien Laderaum.
Gewerblicher Güterkraftverkehr ab 3,5 Tonnen braucht eine Erlaubnis nach § 3 Güterkraftverkehrsgesetz. Darunter, also im Sprinter-Bereich, ist die Beförderung erlaubnisfrei. Das erklärt, warum bei kleinen Anbietern die Qualitätsunterschiede besonders groß sind.
Bei gewerblichen Aufträgen ist die Haftungsgrenze der entscheidende Punkt. Nach § 431 HGB haftet der Frachtführer mit 8,33 Sonderziehungsrechten je Kilogramm, das sind rund 10 Euro. Bei hochwertiger, leichter Ware ist das schnell zu wenig.
Die Haftung eines Umzugsunternehmens ist gesetzlich begrenzt: 620 Euro je Kubikmeter Laderaum nach § 451e HGB. Für ein Klavier, wertvolle Möbel oder Kunst reicht das nicht. Eine Transportversicherung zum Zeitwert kostet meist zwischen 0,5 und 1,5 Prozent der Versicherungssumme.
Eine Halteverbotszone vor der Wohnung kostet je nach Kommune zwischen 60 und 200 Euro und muss meist zwei Wochen vorher beantragt werden. Viele Umzugsunternehmen übernehmen das gegen Aufpreis, was den Weg zur Behörde spart.
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