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Nordrhein-Westfalen

20 Unternehmen in Bedburg

20 Unternehmen mit Sitz in Bedburg sind hier erfasst. Die Angaben stammen aus dem offenen Handelsregister-Datensatz und sind je Eintrag mit Stand belegt.

20Betriebe
2Leistungsarten
25.210Einwohner

Betriebe in Bedburg

Adler Transport GmbH

Köln HRB 40756

TransportunternehmenHRB

Claus Jobst Transporte GmbH & Co. KG

Köln HRA 22579

TransportunternehmenHRA

Förster Internationale Transporte GmbH und Co.KG Spedition, Baustoffhandel und Kfz.-Werkstatt

Köln HRA 17573

SpeditionenTransportunternehmenHRA

Roadmaster-Transport Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Köln HRB 39951

TransportunternehmenHRB

Roadmaster-Transport Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co., Kommanditgesellschaft

Köln HRA 17380

TransportunternehmenHRA

Umzug und Transport in Bedburg: was Sie wissen sollten

Größte Gruppe vor Ort ist Speditionen mit 10 Betrieben, das entspricht 50 Prozent des örtlichen Bestands.

15 Betriebe in Bedburg sind als GmbH oder UG eingetragen, die übrigen als Personengesellschaft oder eingetragener Kaufmann. Die Rechtsform entscheidet darüber, ob im Schadensfall Privatvermögen haftet.

Nach Leistungsart verteilt sich der Bestand in Bedburg auf Speditionen (10), Transportunternehmen (9). Mehrfachzuordnungen sind möglich, weil viele Betriebe mehrere Bereiche abdecken.

Der Anteil haftungsbeschränkter Gesellschaften liegt in Bedburg bei 75 Prozent. Bei Personengesellschaften und eingetragenen Kaufleuten haftet im Schadensfall auch Privatvermögen, was die Durchsetzung von Ansprüchen erleichtern kann.

Bei mittelgroßen Orten kommt es häufig vor, dass ein Betrieb formal als Transport- oder Logistikunternehmen eingetragen ist, praktisch aber überwiegend Umzüge fährt. Die Kategorie hier gibt die Firmierung wieder, nicht das Tagesgeschäft.

Für Fernumzüge ab etwa 300 Kilometern lohnt sich die Frage nach Beiladung. Gerade kleinere Betriebe mit festen Touren in Ballungsräume haben regelmäßig freien Laderaum.

Gewerblicher Güterkraftverkehr ab 3,5 Tonnen braucht eine Erlaubnis nach § 3 Güterkraftverkehrsgesetz. Darunter, also im Sprinter-Bereich, ist die Beförderung erlaubnisfrei. Das erklärt, warum bei kleinen Anbietern die Qualitätsunterschiede besonders groß sind.

Ein Blick ins Handelsregister lohnt vor der Beauftragung: Rechtsform, Eintragungsjahr und Geschäftsführung sagen mehr über die Beständigkeit eines Betriebs aus als jede Sternebewertung. Bei Schäden ist außerdem entscheidend, wer Vertragspartner ist.

Bei Aufträgen ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht braucht der Betrieb eine Erlaubnis nach § 3 Güterkraftverkehrsgesetz. Sie können danach fragen; seriöse Unternehmen nennen ihre Erlaubnisnummer ohne Umschweife.

Lassen Sie sich Zusatzleistungen einzeln ausweisen statt als Pauschale. Erst dann sehen Sie, ob ein Angebot günstiger ist oder nur weniger enthält. Die Differenz zwischen zwei Angeboten liegt selten im Stundensatz, fast immer im Leistungsumfang.

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