Ausbildungszentrum für Logistik und Verkehr GmbH
Johannes-Gutenberg-Straße 122941 BargteheideLübeck HRB 10243 HL
LogistikunternehmenHRB
Schleswig-Holstein
Wer in Bargteheide einen Umzug oder Transport zu vergeben hat, findet hier 4 Unternehmen mit Registerdaten. Schwerpunkt am Ort ist Transport.
Johannes-Gutenberg-Straße 122941 BargteheideLübeck HRB 10243 HL
LogistikunternehmenHRB
Carl-Benz-Weg 322941 BargteheideLübeck HRA 5335 HL
LogistikunternehmenHRA
Rudolf-Diesel-Straße 2622941 BargteheideLübeck HRB 18099 HL
LogistikunternehmenHRB
Lübeck HRB 2620 AH
TransportunternehmenHRB
Bargteheide gehört zum Kreis Kreis Stormarn. Für Aufträge, die ohnehin über die Stadtgrenze führen, lohnt der Blick auf Betriebe im übrigen Kreisgebiet.
Auf die rund 16.385 Einwohner von Bargteheide kommen damit 2,4 eingetragene Transportbetriebe je 10.000 Einwohner. Bundesweit liegt der Wert bei etwa 2,8.
3 Einträge haben genug Registerdaten für eine eigene Seite. Die übrigen 1 erscheinen vollständig in dieser Liste, aber ohne eigene Adresse.
Bei 3 der 4 Betriebe liegt eine vollständige Geschäftsanschrift vor, das sind 75 Prozent. Bei den übrigen nennt das Register nur den Sitz der Gesellschaft.
Kleine Orte haben einen Vorteil, der selten benannt wird: Betriebe hier leben von Weiterempfehlung, nicht von Werbung. Fragen Sie im Ort nach Erfahrungen, das ersetzt jede Bewertungsplattform.
Rechnen Sie bei wenigen Anbietern mit längerem Vorlauf. Wenn der einzige Betrieb am Ort ausgebucht ist, gibt es keine Ausweichmöglichkeit im selben Ort, sondern nur im Umland.
Gewerblicher Güterkraftverkehr ab 3,5 Tonnen braucht eine Erlaubnis nach § 3 Güterkraftverkehrsgesetz. Darunter, also im Sprinter-Bereich, ist die Beförderung erlaubnisfrei. Das erklärt, warum bei kleinen Anbietern die Qualitätsunterschiede besonders groß sind.
Die Haftung eines Umzugsunternehmens ist gesetzlich begrenzt: 620 Euro je Kubikmeter Laderaum nach § 451e HGB. Für ein Klavier, wertvolle Möbel oder Kunst reicht das nicht. Eine Transportversicherung zum Zeitwert kostet meist zwischen 0,5 und 1,5 Prozent der Versicherungssumme.
Bei Aufträgen ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht braucht der Betrieb eine Erlaubnis nach § 3 Güterkraftverkehrsgesetz. Sie können danach fragen; seriöse Unternehmen nennen ihre Erlaubnisnummer ohne Umschweife.
Prüfen Sie vor der Beauftragung, ob die Firmierung im Angebot mit dem Handelsregistereintrag übereinstimmt. Weicht sie ab, ist unklar, wer Vertragspartner wird. Das entscheidet später darüber, an wen eine Schadensanzeige gehen muss und wer im Zweifel haftet.
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