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Bayern

4 Unternehmen in Affing

Diese Seite listet 4 Unternehmen aus Affing. Neben der Firmierung sind Anschrift, Handelsregisternummer und, wo bekannt, Geschäftsführung und Kontakt aufgeführt.

4Betriebe
0Leistungsarten
5.586Einwohner

Betriebe in Affing

Hinweise für Auftraggeber in Affing

3 Betriebe in Affing sind als GmbH oder UG eingetragen, die übrigen als Personengesellschaft oder eingetragener Kaufmann. Die Rechtsform entscheidet darüber, ob im Schadensfall Privatvermögen haftet.

Für 4 Unternehmen sind die vertretungsberechtigten Personen im Register eingetragen. Bei Schäden oder Streit über die Rechnung ist das die Stelle, an die eine Mahnung förmlich zugehen muss.

Bei 3 der 4 Betriebe liegt eine vollständige Geschäftsanschrift vor, das sind 75 Prozent. Bei den übrigen nennt das Register nur den Sitz der Gesellschaft.

Auf die rund 5.586 Einwohner von Affing kommen damit 7,2 eingetragene Transportbetriebe je 10.000 Einwohner. Bundesweit liegt der Wert bei etwa 2,8.

In einem Ort dieser Größe ist der Bestand naturgemäß klein. Das heißt nicht, dass Sie hier keinen Anbieter finden: Umzugs- und Frachtbetriebe arbeiten in Einzugsgebieten von 30 bis 60 Kilometern, ein Sitz in Affing ist also keine Voraussetzung für einen guten Preis.

Rechnen Sie bei wenigen Anbietern mit längerem Vorlauf. Wenn der einzige Betrieb am Ort ausgebucht ist, gibt es keine Ausweichmöglichkeit im selben Ort, sondern nur im Umland.

Für Speditionsangebote brauchen Sie andere Angaben als beim Umzug: Ladungsmeter, Gewicht, Stapelbarkeit, Ladestelle und ob am Zielort eine Rampe vorhanden ist. Fehlt die Rampe, kommt eine Hebebühne dazu, und die kostet extra.

Die Haftung eines Umzugsunternehmens ist gesetzlich begrenzt: 620 Euro je Kubikmeter Laderaum nach § 451e HGB. Für ein Klavier, wertvolle Möbel oder Kunst reicht das nicht. Eine Transportversicherung zum Zeitwert kostet meist zwischen 0,5 und 1,5 Prozent der Versicherungssumme.

Die Zuordnung zur Kategorie Transportbetriebe leitet sich aus der eingetragenen Firmierung ab. Ein Betrieb, der sich vor Jahren als Transportunternehmen eintragen ließ, kann heute überwiegend Umzüge fahren, und umgekehrt. Was ein Unternehmen tatsächlich anbietet, erfahren Sie nur bei ihm selbst.

Gewerblicher Güterkraftverkehr ab 3,5 Tonnen braucht eine Erlaubnis nach § 3 Güterkraftverkehrsgesetz. Darunter, also im Sprinter-Bereich, ist die Beförderung erlaubnisfrei. Das erklärt, warum bei kleinen Anbietern die Qualitätsunterschiede besonders groß sind.

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